Kulturminister Josef Ostermayer hatte ein Gutachten beauftragt.
Die diskutierten Alternativen zur Festplattenabgabe sind nicht sinnvoll. Dies ist das zentrale Ergebnis eines Gutachtens des Verfassungsdienstes, das Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) in Auftrag gegeben hatte, berichtet Der Standard in seiner Donnerstagsausgabe. Dieser hatte die Varianten zu prüfen, wie die Vergütung für Urheber gestaltet werden kann, wenn deren Werke kopiert werden.
Drei Alternativen geprüft
Konkret hat sich der Verfassungsdienst die Vergütung für Breitbandanschlüsse, die Gebühr für jeden Haushalt
und die Vergütung in Addition zu Rundfunkgebühren angesehen. In allen Fällen würden aber Personen belastet, die keine Vervielfältigung erstellen könnten oder im Gegenzug Menschen nicht belastet, die ihre Kopie anders als mittels Rundfunkempfangseinrichtung oder Breitbandanschluss erstellten. Für die Alternativmodelle müsste deshalb ein Rückerstattungssystem vorgesehen sein, was aber in der praktischen Umsetzung Probleme bereiten dürfte, so der Verfassungsdienst.