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Verkürzte Löschfrist für Terror-Inhalte

05.03.2018

EU-Kommission setzt aber weiter auf Selbstregulierung der Unternehmen.

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© APA/dpa/Franz-Peter Tschauner
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Internetkonzerne wie Facebook und Google sollen illegale Terrorpropaganda binnen einer Stunde aus dem Netz entfernen. Dies forderte die EU-Kommission neben weiteren operativen Maßnahmen im Rahmen einer Selbstregulierung der Industrie. Die EU-Kommission will die Ergebnisse in drei Monaten überprüfen, bevor sie über mögliche zusätzliche Rechtsvorschriften entscheidet.

"Da Online-Plattformen zu einem zentralen Zugangsportal zu Informationen werden, liegt es in ihrer Verantwortung, ein sicheres Umfeld für ihre Nutzer zu schaffen", sagte EU-Kommissionsvize Andrus Ansip. "Aber wir müssen noch schneller gegen terroristische Propaganda und andere illegale Inhalte vorgehen, die eine ernste Bedrohung für die Sicherheit der Bürger und die Grundrechte darstellen."

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Gilt für alle Formen illegaler Inhalte

Die Empfehlungen der EU-Kommission richten sich vorerst an die Unternehmen. Sie gelten für alle Formen illegaler Inhalte: terroristische Inhalte, Aufstachelung zu Hass und Gewalt, Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern, Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen. Nach dem Willen der EU-Kommission sollen die Unternehmen einfache und transparente Regeln für die Meldung illegaler Inhalte festlegen, darunter Schnellverfahren für "vertrauenswürdige Hinweisgeber". Die Unternehmen sollten außerdem klare Meldesysteme für die Nutzer festlegen.

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Firmen sollen sich gegenseitig helfen

Ein besonderes Augenmerk legt die EU-Behörde auf kleine Unternehmen: Die Industrie sollte im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen zusammenarbeiten und Erfahrungen, bewährte Verfahren und technologische Lösungen austauschen. Auch eine engere Zusammenarbeit mit den Behörden fordert die EU-Kommission. Zusätzlich zu den Meldungen sollten Internetunternehmen proaktive Maßnahmen, darunter die automatische Erkennung, einführen, um terroristische Inhalte wirksam und schnell entfernen oder deaktivieren zu können. Die EU-Staaten sollten der Kommission regelmäßig, vorzugsweise alle drei Monate, über Fälle und die entsprechenden Folgemaßnahmen berichten.

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