Gesetzwidrige Klauseln
VKI gewinnt Klage gegen yesss!
01.10.2014
OGH bestätigte die Gesetzwidrigkeit von 10 von 11 Klauseln.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat 10 von 11 Klauseln des Mobilfunkdiskonters yesss!, der mittlerweile A1 gehört, für gesetzwidrig erklärt, so der Verein für Konsumenteninformation (VKI) am Mittwoch in einer Aussendung. Unter den unzulässigen Klausen befinden sich die Einschränkung des Anspruchs auf kostenlose Papierrechnung, weitgehende Haftungsfreizeichnungen und intransparente Preisübersichten.
Als ebenfalls unzulässig stufte der OGH den Vorbehalt des Mobilfunkdiskonters ein, den Anschluss zu deaktivieren, wenn sechs Monate lang keine Umsätze gemacht werden. Der VKI war im Auftrag des Sozialministeriums mit einer Verbandsklage gegen den Mobilfunkdiskonter vorgegangen.
Zusatzdienste und Anmeldegebühren
Die Preisintransparenz würde insbesondere Zusatzdienste von yesss! und Anmeldegebühren betreffen, so VKI-Juristin Petra Leupold zur APA. Die Tarifübersichten seien in ausgedruckter Form 16 Seiten stark. Dies könne mit dem bloß pauschalen Querverweis auf die Internet-Startseite dazu führen, dass der Verbraucher von der Informationsbeschaffung abgehalten werde. Die Tarife seien nach Ansicht des OGH nur mit erheblichem Sachaufwand recherchierbar und dem Verbraucher würde suggeriert, dass die Tarife für ihn ohne Einschränkung gültig seien.
"Dieses Urteil ist ein klares Signal für mehr Preistransparenz im Telekom-Bereich", so Petra Leupold, VKI-Juristin. Es stelle sicher, dass der Kunde die Tragweite seiner Rechte und Pflichten im Voraus abschätzen können müsse.
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