Gesetzeswidrige Klauseln
VKI mit Etappensieg gegen „bob“
26.11.2014
OLG Wien verurteilt Mobilfunker zur Unterlassung; Urteil nicht rechtskräftig.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI ) hat am Mittwoch in einer Aussendung mitgeteilt, eine Klage geben den Mobilfunkanbieter „bob“ gewonnen zu haben. Die Verbandsklage wurde vom VKI im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums durchgeführt. Dabei ging es um zahlreiche rechtswidrige Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wie z.B. Regelungen über Zahlungsbedingungen oder den Zugang von Erklärungen. Laut VKI legte das Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) nun eine Entscheidung vor und erklärte 22 Klauseln für unzulässig. Bob hat vom Gericht vier Monate Zeit bekommen, die Klauseln zu sanieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Einige Entscheidungen im Detail
Das Gericht erklärte es etwa für unzulässig, dass bei "bob" die Schadenersatzansprüche der Kunden auf eine Pauschale begrenzt sind. Auch dürfe es bei außerordentlichen Kündigungen keine Frist geben. Dass die Telekom bei "bob" Verzugszinsen von zwölf Prozent verlangt, sei zudem "gröblich benachteiligend". I
Klage wurde im Oktober 2013 eingereicht
Bob, seit 2006 die Billigschiene von A1, die mit ihren vier Marken über vier Millionen Kunden verzeichnet, wird mit verschiedenen Paketen österreichweit angeboten und beworben. Im Oktober 2013 brachte der VKI wegen 23 Klauseln in den bob-Bedingungen Verbandsklage ein. Das HG Wien gab dem VKI bei 22 Klauseln Recht. Nun folgte auch die Bestätigung des OLG Wien, dass diese Klauseln als gesetzwidrig anzusehen sind.