Hammerurteil ist rechtskräftig

Vorarlberger Erbin siegt gegen Apple

30.06.2020

Urteil des Bezirksgerichts Dornbirn ist rechtskräftig und dürfte zum Präzedenzfall werden.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/AFP/GREG BAKER
Zur Vollversion des Artikels
Laut einem rechtskräftigen Urteil des Bezirksgerichts Dornbirn muss Apple einer Erbin die Zugangsdaten zum Benutzerkonto und zur iCloud eines Verstorbenen zur Verfügung stellen. Anwalt Stefan Denifl, der die Klage eingebracht hatte, sieht darin in einer Aussendung einen Präzedenzfall, der weiteren österreichischen Erben zu Zugang zu Apple-Produkten und damit zu Erinnerungsstücken verhelfen könne.
 
>>>Nachlesen: iPhone 12 wohl ohne Netzteil und Kopfhörer
 

Urteil rechtskräftig

Denifl hatte Apple Ende letzten Jahres am Bezirksgericht Dornbirn, das wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständig war, auf Gewährung des Zugangs für die Erbin geklagt. Das Urteil, dass Apple die Zugangsdaten zur Verfügung stellen muss, ist mittlerweile rechtskräftig. Denifl hatte sich bei seiner Klage auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.
 
>>>Nachlesen: Diese iPhones/iPads bekommen iOS 14 & iPadOS 14
 

Apple will Passwort zurücksetzen

Der iPhone -Konzern, der seinen europäischen Hauptsitz in Irland hat, hat das Urteil des Bezirksgerichts Dornbirn laut der Aussendung anerkannt und zugesagt, das Passwort für die Erbin zurückzusetzen, sodass sie vollen Zugang zum Benutzerkonto und zur iCloud erhalte. Im Vorfeld der Klage habe man erfolglos mehrere Ansuchen gestellt, berichtete Denifl. Durch das Urteil "erhalten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen. Konkret bedeutet das, auch persönliche Erinnerungsstücke zu erhalten, die unter anderem Teil der emotionalen Verarbeitung eines Todesfalls sind", so der Anwalt.
Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel