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Vorratsdaten: EuGH prüft jetzt Klagen

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In Österreich gab es beispielsweise 321 Zugriffe innerhalb eines Jahres.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag in Luxemburg über die Rechtmäßigkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verhandelt. Kläger aus Österreich und Irland wehren sich gegen die EU-Pflicht für Telekommunikationsunternehmen, die Verbindungsdaten ihrer Kunden vorsorglich bis zu zwei Jahre zu speichern - Fahnder können zur Verfolgung schwerer Straftaten darauf zugreifen. Die Kläger sehen dies unter anderem als Eingriff in die Privatsphäre. Aus Österreich geladen sind neben einem Vertreter der Regierung die Beschwerdeführer, die die Vorratsdatenspeicherung beim VfGH angefochten haben: Die Kärntner Landesregierung, der von mehr als 11.000 Unterstützern getragene "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AKVorrat)" und ein Angestellter eines Telekommunikationsunternehmens.

Inhalt
Die EU-Richtlinie ist seit 2006 in Kraft und schreibt vor, dass die Verbindungsdaten aller E-Mails, SMS, MMS und Telefongespräche durch die Anbieter mindestens sechs Monate lang gespeichert werden müssen, um sie zur Kriminalitätsbekämpfung nutzen zu können.

Die Luxemburger Richter fragten Vertreter der EU-Kommission, ob mit den Daten Persönlichkeitsprofile zu Gewohnheiten und dem sozialen Umfeld von Bürgern erstellt werden könnten und ob solche Eingriffe in deren Grundrechte gerechtfertigt seien. Zudem forderten sie Aufklärung darüber, ob Eingriffe "auf das absolut Notwendige" beschränkt würden.

Vorwurf
Die klagende irische Organisation Digital Rights warf der EU vor, die Folgen der Richtlinie nicht ausreichend abgeschätzt zu haben. Es seien nicht genügend Tatsachen dafür vorgetragen worden, warum die Speicherung der Daten "nützlich" sein solle. Zudem sei der Zeitraum der Speicherpflicht von mindestens sechs Monaten "exzessiv".

Der fraktionslose EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser zeigte sich in einer Aussendung vom Dienstag mit der Anhörung "mit Vorbehalt zufrieden". "Speziell die kritischen schriftlichen Fragen für das Hearing und die Zwischenfragen der Richter geben Anlass für Optimismus", so Ehrenhauser.

Nicht überzeugend sei für Ehrenhauser der Auftritt der Verfechter der Vorratsdatenspeicherung gewesen. "Die teilweise unschlüssige und lückenhafte Argumentation der Verfechter der Maßnahme waren entlarvend. Speziell in Bezug auf das Fehlen von objektiven Kriterien als Beweis für die Nützlichkeit und bei der Darlegung der Verhältnismäßigkeit der Richtlinie zeigten sich vermehrt Widersprüche", betonte der EU-Abgeordnete.

"Die Vorratsdatenspeicherung wurde als Instrument gegen Terrorismus und schwerste Straftaten eingeführt. Tatsächlich kommt sie aber vor allem bei Diebstählen zur Anwendung", zog der Grüne Justizsprecher, Albert Steinhauser, am Dienstag in einer Aussendung Bilanz über die Beantwortung seiner parlamentarischen Anfragen. Im ersten Jahr seien die meisten Vorratsdaten im Zusammenhang mit Einbrüchen abgefragt worden. Für Steinhauser stehe die Aufklärung von gerade 16 Diebstählen im Zusammenhang mit Vorratsdaten in keinem Verhältnis zum Eingriff. "Wenn jetzt von tausenden Diebstählen gerade 16 zusätzlich aufgeklärt worden sind, aber die Handydaten von allen Bürgern, wann sie mit wem telefoniert haben oder wem sie wann ein E-Mail geschickt haben, präventiv gespeichert werden, so zeigt sich, dass die Vorratsdatenspeicherung kaum bis gar keinen zusätzlichen Nutzen hat", kritisierte Steinhauser.

Rechtsanwalt Gerald Otto, Vertreter eines österreichischen Klägers, kritisierte, dass mit den Vorratsdaten Persönlichkeitsprofile erstellt werden könnten.

Der Vertreter der Republik Österreich wandten hingegen ein, dass 2012 56 Fälle maßgeblich mithilfe von Vorratsdaten aufgeklärt worden seien. Auch der Vertreter Irlands sagte, die Vorratsdaten spielten zur Verbrechensaufklärung eine wichtige Rolle. Es gebe 6.000 bis 10.000 Anträge auf Datenabruf jährlich.

321 Zugriffe innerhalb eines Jahres
In Österreich habe es innerhalb eines Jahres insgesamt 312 Zugriffe auf Basis der Strafprozessordnung gegeben, berichtete indessen das Justizministerium in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung am Dienstag. Das Innenministerium berichtete von insgesamt acht Zugriffen durch die ihm unterstellten Behörden.

Insgesamt 326 "Anordnungen einer Auskunft" habe es von Inkrafttreten der Vorratsdatenspeicherung im April des vergangenen Jahres bis Ende März 2013 gegeben, beruft sich das Justizministerium auf den Rechtsschutzbeauftragten. In 14 Fällen sei es aber zu einer anderen Erledigung gekommen. Gegen elf Bewilligungen von Auskunftsanordnungen habe der Rechtsschutzbeauftragte zudem Beschwerde erhoben.

Wesentlich geringer ist die Zahl von Auskünften auf Basis der Vorratsdatenspeicherung, welche das Innenministerium nennt: Von 1. April bis 31. Dezember 2012 habe es acht Fälle gegeben, die durch das Sicherheitspolizeigesetz gedeckt sind.

Zahlen zur Vorratsdatenspeicherung lieferte auch das Verkehrsministerium: So habe man an Unternehmen, die sich für die Maßnahme rüsten mussten, bisher 2,26 Mio. Euro an Kostenersatz ausgezahlt. Die voraussichtliche Gesamtsumme wurde mit 8
Mio. Euro budgetiert.

Nur noch bei schwerwiegenden Anlässen
Die EU-Innenkommissarin Cecilia Malström will die Nutzung der gespeicherten Daten künftig nur noch zur Bekämpfung von Terrorismus und schweren Verbrechen zulassen. Nach derzeitigem EU-Recht können die Daten etwa auch zur "Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung" genutzt werden.

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