Kernfunktion am Prüfstand
Wann greift der Paypal-Käuferschutz?
22.11.2017
Für den Bezahldienst sind massive Auswirkungen denkbar.
Das deutsche Höchstgericht, der Bundesgerichtshof (BGH), befasst sich an diesem Mittwoch erstmals mit dem Käuferschutz beim Online-Bezahldienst Paypal . Die höchsten deutschen Zivilrichter prüfen anhand von zwei Fällen, inwiefern der Käufer im Streitfall wirklich geschützt ist. Der Ausgang wird auch in Österreich mit Spannung erwartet. Kein Wunder, schließlich ist Paypal auch hierzulande äußerst beliebt. Darüber hinaus ist derzeit eine der stärksten Online-Shopping-Zeiten (Stichwort: Black Friday ) des Jahres.
UPDATE 22. November 16:00 Uhr - Das Urteil ist gefallen: Paypal: Klagen trotz Käuferschutz möglich
Fragen und Antworten
Vor dem Urteil hier noch einmal die wichtigsten Fakten zu dem Bezahldienst und den beiden konkreten Fällen:
Was ist Paypal?
Mit dem Online-Bezahldienst können Verbraucher beim Shoppen im Internet ihre Waren bezahlen - nach einmaliger Registrierung und per Eingabe von Benutzername und Passwort. Die fälligen Beträge werden dann vom hinterlegten Girokonto oder der Kreditkarte abgebucht. Der Verkäufer hat den Betrag sofort auf seinem Paypal-Konto.
Wann greift der Käuferschutz?
Wenn eine Ware nicht ankommt oder wesentlich von der Artikelbeschreibung abweicht, können Kunden den sogenannten Paypal-Käuferschutz beanspruchen. Dann bucht der Bezahldienst dem Käufer den gezahlten Kaufpreis zurück - und belastet in gleicher Höhe das Paypal-Konto des Verkäufers.
Worum geht es bei den Streitfällen vor dem BGH?
Im ersten Fall (VIII ZR 83/16) hat eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts rund 600 Euro für ein auf der Internet-Plattform eBay erstandenes Mobiltelefon über Paypal zurückbekommen. Der Käufer hatte angegeben, dass das (vereinbarungsgemäß unversicherte) Päckchen nicht angekommen sei. Der Verkäufer klagte dagegen vor dem Landgericht Essen mit Erfolg.
Im zweiten Fall (VIII ZR 213/16) war ein Kunde nicht zufrieden mit einer in einem Online-Shop bestellten Metallbandsäge und erhielt den Kaufpreis von knapp 500 Euro ebenfalls über Paypal zurück. Die Klage des Verkäufers auf Kaufpreiszahlung war vor dem Landgericht Saarbrücken erfolglos.
Was prüfen die Karlsruher Richter konkret?
In den beiden Verfahren geht es um die Frage, ob der Verkäufer den Käufer noch auf Kaufpreiszahlung verklagen kann, wenn Paypal das bereits gezahlte Geld zurückgebucht hat. Und es geht um Grundsätzliches: "Der BGH hat nun die Möglichkeit zu entscheiden, inwieweit sich ein privater Zahlungsdienstleister in Kaufvertrags-Beziehungen einmischen darf und dadurch die Entscheidungen des Gesetzgebers über die Risikoverteilung im Kaufrecht aushebeln kann", sagt der auf Internetrecht und E-Commerce spezialisierte Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke.
Für wen ist das wichtig?
Alle Seiten blicken gespannt nach Karlsruhe: Für den Bezahldienst geht es um das Herzstück des Angebots für seine Kunden auf Käufer- und Verkäuferseite, sagt Paypal-Sprecherin Sabrina Winter. Auch Verbraucherschützer messen dem Verfahren eine große Bedeutung bei. "Nach dem Urteil werden wir mehr Klarheit darüber haben, welchen Wert dieses Käuferschutzprogramm in seiner aktuellen Ausgestaltung für Verbraucherinnen und Verbraucher hat", sagt Heike Schulze, Rechtsexpertin beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "In jedem Falle dürfte das Urteil endlich in einem viel diskutierten Themenbereich für Rechtssicherheit sorgen", meint Rechtsanwalt Solmecke.
Welche Folgen könnte der BGH-Richterspruch haben?
"Entscheidet der BGH, dass Verkäufer nach Rückbuchung eines Kaufpreises erneut berechtigt sind, Käufer zur Zahlung aufzufordern, würde das betroffene Käuferschutzprogramm in seiner aktuellen Ausgestaltung für Verbraucher so gut wie wertlos sein", sagt Verbraucherschützerin Schulze. Denn selbst wenn die Käufer den gezahlten Betrag zunächst wiederbekommen, könnten Händler sie trotzdem weiter belangen. "Das wäre alles andere als verbraucherfreundlich", so Schulze. Ein Ende des bisher geltenden Käuferschutzes könnte aus Sicht von Rechtsanwalt Solmecke zu einem Umdenken im Zahlungsverkehr führen. "Auf lange Sicht könnte insbesondere Paypal massive Auswirkungen zu spüren bekommen", meint er.
Wäre das nur ein Problem für Paypal?
Nach Einschätzung des Berliner Fachanwalts für IT-Recht, Martin Schirmbacher, hat die höchstrichterliche Entscheidung große Bedeutung für die ganze Branche. Denn wie Paypal hat zum Beispiel auch Paydirekt - ein Gemeinschaftsprojekt der deutschen Banken - einen Käuferschutz. Das BGH-Urteil wird deshalb in jedem Fall ebenso auf andere Payment-Anbieter anzuwenden sein, meint auch Rechtsanwalt Solmecke.
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