Warnung vor Abo-Fallen bei WhatsApp
05.06.2015
Drittanbietersperre kann vor unliebsamen Forderungen schützen.
Verbraucherschützer haben vor Abo-Fallen beim Messengerdienste WhatsApp gewarnt. Nutzer erhalten derzeit in dem Messenger Nachrichten, die auf neue WhatsApp-Funktionen hinweisen und zum Anklicken eines Links einladen, wie die Verbraucherzentrale Sachsen am Freitag in Leipzig mitteilte.
"Wer diesen Link anklickt, findet auf seiner nächsten Telefonrechnung zum Preis von 4,99 Euro pro Woche ein Abo bei einem Drittanbieter", erklärte Verbraucherexpertin Katja Henschler. Betroffene sollten nicht zahlen und eine Drittanbietersperre einzurichten.
Für den Drittanbieter ist es nach Angaben der Verbraucherzentrale ein Kinderspiel, an die Daten der Nutzer zu gelangen und seine Forderungen auf deren Mobilfunkrechnung zu platzieren. "Das funktioniert über das sogenannte WAP-Billing, ein Bezahlsystem für mobile Endgeräte", erklärte Henschler. Dieses System ermöglicht es bei mobiler Internetverbindung, dass die Mobilfunknummer des Nutzers an den Anbieter übermittelt wird. Der Drittanbieter unterstellt, dass mit dem Anklicken des Links ein Abo-Vertrag geschlossen wurde und macht seine Forderung über die Mobilfunkrechnung geltend. Einer weiteren Verifizierung über eine TAN- oder PIN-Nummer bedarf es bei diesem Bezahlverfahren nicht.
"Anbieter haben auf diese Weise ein unglaublich leichtes Spiel, Nutzern eine Geldforderung unterzuschieben", kritisierte Henschler. Sie empfiehlt Verbrauchern, sowohl bei ihrem Mobilfunkanbieter als auch beim Drittanbieter der Forderung zu widersprechen und den strittigen Betrag keinesfalls zu zahlen. Wird die Rechnung im Lastschriftverfahren eingezogen, kann man das Geld bei seiner Bank binnen acht Wochen zurückbuchen lassen und den entsprechend gekürzten Betrag an den Anbieter überweisen.
Um sich künftig zu schützen, können Verbraucher eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten lassen. Dazu reicht ein formloser Antrag beim Mobilfunkanbieter. Die Einrichtung der Sperre ist kostenlos, und die Anbieter sind dazu gesetzlich verpflichtet. Auf Nachfrage ermöglichen manche Anbieter auch eine Teilsperre für bestimmte Nummern oder Dienste. Die Sperre verhindert, dass die Mobilfunknummer des Smartphones an den Drittanbieter übertragen wird, so dass dieser keine Möglichkeit hat, Forderungen zu erheben.