Strengere Auflagen kommen
Was Drohnen-Besitzern nun blüht
20.01.2017
Hobbypiloten müssen sich auf verschärfte Vorschriften einstellen.
Ende 2016 hat Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ) strengere Auflagen für Drohnenbesitzer angekündigt . Kein Wunder, schließlich zählen die Fluggeräte zu den absoluten Verkaufsschlagern. Ohne ein klares gesetzliches Regelwerk könnte die massive Verbreitung schwerwiegende Folgen haben. Welche Vorschriften da auf heimische Hobbypiloten zukommen könnten, zeigt nun ein Blick nach Deutschland. Dort wurden in dieser Woche Pläne vorgestellt, die dafür sorgen sollen, Unfälle mit den Fluggeräten zu vermeiden. Konkret beschloss das deutsche Bundeskabinett eine Verordnung, die ähnliche Kennzeichnungspflichten wie beim Auto vorschreibt sowie eine Art Führerschein für die Nutzer von größeren Drohnen.
Einschränkungen
Als maximale Flughöhe sind 100 Meter vorgesehen. Flüge in der Nähe von Flughäfen und über Wohngrundstücken werden verboten. "Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz der Privatsphäre", erklärte Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Der Bundesrat muss der Verordnung allerdings noch zustimmen.
Über 60 gefährliche Vorfälle
Schätzungen zufolge sind am deutschen Himmel schon mehr als 400.000 Drohnen unterwegs - Tendenz stark steigend. Immer häufiger kommen sie Flugzeugen und Hubschraubern in die Quere. Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben der Deutschen Flugsicherung 64 gefährliche Annäherungen - fast fünfmal so viele wie im Jahr zuvor. Auch abstürzende Drohnen stellen eine wachsende Gefahr dar.
Plakette mit Namen und Adresse
Um den Halter im Schadensfall einfacher ermitteln zu können, sollen Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm künftig eine Plakette mit dem Namen und der Adresse des Besitzers tragen. Wer größere Drohnen ab zwei Kilo außerhalb von Modellflugplätzen in die Luft bringen möchte, muss künftig eine staatliche Prüfung ablegen oder die Einweisung durch einen Luftsportverein nachweisen können. Zudem dürfen Drohnen grundsätzlich nicht mehr außerhalb der eigenen Sichtweite und in Höhen von über 100 Metern fliegen. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft sprach von einem "wichtigen Beitrag zur Stärkung der Sicherheit".
Bei uns gibt es bereits Vorschriften; neue kommen hinzu
In Österreich gibt es bereits seit 2014 ähnliche Regelungen. Die Bewilligungspflicht beginnt bei 250 Gramm Gewicht des Fluggeräts. Mehr als 1.700 Bewilligungen wurden bereits ausgestellt. Diese sind zeitlich befristet. Außerdem gibt es hierzulande Auflagen, beispielsweise zum Einsatzort des Fluggeräts. Nun sollen laut Leichtfried noch weitere Maßnahmen wie eine Unterteilung der Drohnen in drei Risikoklassen, Online-Kurse für eine Basiseinschulung sowie eine Registrierungspflicht für alle derartigen Fluggeräte hinzukommen.