Heimischer Datenschützer
Weiterer Erfolg für Schrems gegen Facebook
03.10.2017
Irisches Höchstgericht gab dem österreichischen Juristen nun prinzipiell recht.
Der irische High Court hat am Dienstag geurteilt, dass das Fehlen von Rechtsmitteln in den USA fundamentale europäische Rechte verletzen könnte, wenn Daten in die USA geschickt werden. Der österreichische Jurist Max Schrems
(Bild) hatte Facebook
geklagt, weil der den US-Internetgiganten mit dem US-Geheimdienst NSA beim sogenannten PRISM-Programm kooperierte.
Das irische Verfahren führte 2015 zum "Safe Harbor"-Urteil C-362/15, in welchem der EuGH das EU-US-Datentransferabkommen kippte. Es landete im Februar 2017 ein zweites Mal vor dem irischen Gericht, das am Dienstag ein 129 Seiten umfassendes Urteil veröffentlichte. Das Verfahren fand in Irland statt, weil das gesamte Geschäft des Konzerns außerhalb der USA und Kanadas aus Steuerspargründen über die separate Firma "Facebook Ireland Ltd" läuft.
>>>Nachlesen: Max Schrems legt sich wieder mit Facebook an
Schrems über Urteil erfreut
Schrems begrüßte in einer ersten Stellungnahme das Urteil. "Es ist wichtig, dass ein neutrales Gericht außerhalb der USA die Fakten bezüglich der US-Überwachung in einem Urteil zusammenfasst, nachdem es durch mehr als 45.000 Dokumentenseiten in einer fünf Wochen dauernden Anhörung tauchen musste", so Schrems.
Fragenkatalog an EuGH
Das Gericht folgte auch dem Wunsch der DPC, klärende Fragen an den Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu stellen. Beide Parteien haben nun bis zum 11. Oktober Zeit, den präzisen Fragestellungen für das EU-Höchstgericht zuzustimmen.