Änderung trifft alle Nutzer

Wer das nicht macht, fliegt bei Whatsapp bald raus

07.12.2020

Von der neuen Regelung des Messenger-Dienstes sind alle Nutzer betroffen.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/AFP (Montage)
Zur Vollversion des Artikels

WhatsApp bringt regelmäßig neue Funktionen an den Start. Allein in den letzten Wochen kamen über diverse Updates gleich mehrere Neuheiten hinzu – siehe verbesserte Sticker-Suche, individuelle Hintergründeablaufende NachrichtenSpeicherverwaltungBezahldienst oder Shopping im Chat. Bisher informiert der Messenger-Dienst seine Nutzer jedoch nicht aktiv über die Neuerungen. Lediglich in YouTube-Videos, dem eigenen Twitter-Account oder im Firmenblog kann man darüber mehr erfahren. Doch damit ist bald Schluss. Und diese Änderung hat eine gravierende Auswirkung auf alle Nutzer.

>>>Nachlesen: WhatsApp jetzt mit verbesserter Sticker-Suche

Direktnachrichten

Wie WABetaInfo berichtet, will WhatsApp seine Nutzer künftig direkt über neue Funktionen informieren und auch ansonsten Werbung in eigener Sache machen. Das soll über Nachrichten bzw. einen eigenen Bereich in der App funktionieren. Doch damit der Messenger-Dienst diesbezüglich nicht gegen die Datenschutzverordnung verstößt, muss er sich die Erlaubnis seiner Nutzer einholen. Macht er das nicht, drohen Strafzahlungen in Millionenhöhe. Die User müssen dieser Änderung aktiv zustimmen.

>>>Nachlesen: WhatsApp hat ab sofort ein neues Chat-Design

Zustimmen, oder rausfliegen

Machen sie das nicht, können sie WhatsApp laut dem Bericht in Zukunft nicht mehr nutzen. Laut WABetaInfo muss die Zustimmung bis spätestens 8. Februar 2021 erfolgen. Dann tritt die Änderung der Nutzungsbestimmungen nämlich in Kraft. Die WhatsApp-Nutzer werden also bald eine Mitteilung bekommen, in der es heißt, dass sie den Änderungen zustimmen  müssen, oder die App nicht mehr verwenden können. Mit dem Versenden von Direktnachrichten startet WhatsApp schon vorher. Die Frist läuft also ab sofort.

 

>>>Nachlesen: Wer das macht, darf WhatsApp nie mehr nutzen

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel