Messenger-Dienst macht jetzt ernst
WhatsApp: Bis Samstag zustimmen, oder rausfliegen
10.05.2021Jetzt macht der Messenger-Dienst mit seinen neuen Regeln tatsächlich ernst.
In der Vorwoche haben wir daran erinnert, dass bei WhatsApp ab dem 15. Mai die neuen Datenschutzregeln in Kraft treten. Diese hätten eigentlich bereits am 8. Februar starten sollen, wurden nach massiver Kritik und einer wahren Nutzerflucht jedoch verschoben . Doch dieses Mal gibt es kein zurück. Wer den Messenger-Dienst auch weiterhin uneingeschränkt nutzen will, muss den neuen Regeln bis Samstag zustimmen. Derzeit erinnert WhatsApp die Nutzer, die noch nicht zugestimmt haben, mit Einblendungen beim Öffnen der App. Darin wird einmal mehr betont, dass Facebook und WhatsApp auch weiterhin keine Einsicht in die Inhalte der Chats haben.
Hinweis und Erklärung auf zwei Seiten
- Konkret heißt es auf der ersten Seit wie folgt:
DATENSCHUTZRICHTLINIE Vor dem Lesen möchten wir ein paar Dinge erklären.
Wir können deine persönlichen Nachrichten nicht lesen bzw. anhören, da sie immer Ende-zu Ende-verschlüsselt sind. Dies wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Wir machen es einfacher, mit Unternehmen zu chatten, um Fragen zu stellen und schnelle Antworten zu erhalten. Das Chatten mit Unternehmen ist optional. Es liegt in unserer Verantwortung zu erklären, was wir ändern. Darum bieten wir hier mehr Informationen. |
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Auf der zweiten Seite ist folgendes zu lesen:
Wir ändern nichts an der Privatsphäre hinsichtlich deiner persönlichen Chats. Diese Aktualisierung erweitert unsere Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie um zusätzliche Informationen beispielsweise dazu, wie du mit Unternehmen chatten kannst, wenn du das möchtest. Darunter: Wie Unternehmen ihre Chats verwalten können, indem sie Facebook-Tools benutzen - Chats mit diesen Unternehmen sind optional und in der App eindeutig gekennzeichnet Mehr Informationen darüber, wie WhatsApp funktioniert, unter anderem dazu, wie wir Daten verarbeiten und deinen Account schützen Die Nutzungsbedingungen sind ab 15. Mai 2021 gültig. Bitte stimme diesen Bedingungen zu, um WhatsApp nach diesem Datum weiterhin nutzen zu können. Weitere Informationen zu deinem Account erhältst du hier. In unserer
Datenschutzrichtlinie erfährst du mehr darüber, wie wir deine Daten verarbeiten. |
Noch kann man die Meldung wegklicken
Derzeit kann man die "Warnung" auch ohne Zustimmung noch schließen und WhatsApp wie gewohnt benutzen. Doch ab dem 15. Mai wird man die Meldung wohl nicht mehr allzu lange wegklicken können. Erst wenn man den neuen Regeln zustimmt, können die Nutzer den Messenger-Dienst uneingeschränkt verwenden.
Massive Einschränkungen
Als noch die Frist bis zum 8. Februar aktuell war, hat WhatsApp gesagt, dass man den Messenger-Dienst nicht mehr nutzen kann, wenn man nicht zustimmt. Wie ein Blick auf die aktualisierte FAQ-Seite zeigt, sind die Auswirkungen bei der neuen Frist nicht ganz so dramatisch. Einige Funktionen bleiben nämlich aufrecht. Sollte man den Änderungen nicht zustimmen, ergibt die Verwendung von WhatsApp nach dem 15. Mai dennoch keinen richtigen Sinn mehr. Die WhatsApp-Nutzer bekommen zwar weiterhin Benachrichtigungen und Anrufe, sie können aber keine Nachrichten mehr lesen oder verschicken.
Konto wird nach 4 Monaten gelöscht
Für unentschlossene User gibt es aber auch eine gute Nachricht. Laut WhatsApp kann man den neuen Nutzungsregeln auch nach dem 15. Mai noch zustimmen. Eine automatische Löschung des Accounts erfolgt erst dann, wenn man bei WhatsApp 120 Tage am Stück nicht mehr aktiv war.
WhatsApp spricht von Missverständnissen
Laut eigenen Angaben wolle die Facebook-Tochter die Zeit nutzen, um falsche Informationen und Missverständnisse rund um das Update auszuräumen. Bei den Änderungen gehe es vor allem darum, bessere Möglichkeiten für Kommunikation mit Unternehmen zu schaffen. An der sogenannten Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, mit der Chat-Inhalte nur für die teilnehmenden Nutzer, aber nicht einmal für WhatsApp selbst im Klartext sichtbar sind, werde nicht gerüttelt. Es sei auch keine erweiterte Datenweiterleitung an Facebook vorgesehen. Außerhalb der EU fließen einige WhatsApp-Nutzerdaten an Facebook zu Werbezwecken oder zur Verbesserung von Produkten - allerdings bereits seit dem Jahr 2016.
Zwei unterschiedliche Bereiche
Zugleich betonte WhatsApp selbst, dass der Nachrichtenaustausch mit Unternehmen anders gestaltet sei als mit Familie oder Freunden. "Wenn du mit einem Unternehmen über Telefon, E-Mail oder WhatsApp kommunizierst, kann es die Informationen aus diesen Interaktionen mit dir für eigene Marketingzwecke verwenden. Dies kann auch Werbung auf Facebook einschließen", hieß es in einer Erläuterung. Unternehmen haben auch die Möglichkeit, Hosting-Dienste von Facebook zu verwenden, um WhatsApp-Chats mit ihren Kunden zu verwalten, Fragen zu beantworten und Informationen wie Kaufbelege zu senden. Für diesen Fall werde es eine eindeutige Kennzeichnung geben.