Nutzer des Messenger-Dienstes handeln offenbar illegal.
Ein deutscher Datenschutzbeauftragter sorgt derzeit mit einer Aussage bezüglich WhatsApp für Aufsehen. Laut Lutz Hasse handeln so gut wie alle Nutzer des Messenger-Dienstes rechtswidrig. Mit dieser Ansicht ist er nicht allein. Ein Gerichtsurteil aus dem Vorjahr hat Hasses Ansicht nämlich bereits bestätigt.
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Illegale Datenweitergabe
Konkret verweist der Datenschutzbeauftragte auf die Tatsache, dass die WhatsApp-Nutzer bei der Installation der App zustimmen, dass der Messengerdienst auf die Daten des eigenen Smartphones zugreifen darf. Damit kann WhatsApp auch alle gespeicherten Kontakte auslesen. Eine solche Datenübermittlung von Dritten dürfte der Nutzer aber erst gestatten, wenn er sich die Erlaubnis von allen Betroffenen eingeholt hat. Man müsste also jeden Kontakt fragen, ob dieser damit Einverstanden sei, dass WhatsApp über das Smartphone des Users auf deren Telefonnummern und Namen zugreifen kann.
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Dennoch keine Abmahnwelle befürchtet
Im Vorjahr hat ein deutsches Amtsgericht diese Ansicht bereits bestätigt. Laut chip.de sieht diese Sache auch ein bekannter Rechtsanwalt ähnlich. Auch er gehe davon aus, dass sich die WhatsApp-Nutzer eigentlich deliktisch verhalten. Dennoch geht das Portal nicht davon aus, dass es nun zu einer großen Abmahnwelle von WhatsApp-Usern kommen werde. So könnten nur betroffene Kontakte rechtliche Schritte einleiten, was als sehr unwahrscheinlich gilt. Und sie müssten zudem zunächst beweisen, dass der WhatsApp-Nutzer ihre Telefonnummer an den Dienst weitergeleitet habe.
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