Es geht um die Übermittlung von User-Daten an die USA.
Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben am Dienstag Verhandlungen über eine Klage (C-362/14) des österreichischen Datenschutz-Aktivisten Max Schrems gegen die Übermittlung von Facebook-Daten in die USA begonnen ( wir berichteten ). Die EU-Richter müssen entscheiden, ob sich der irische High Court auf das "Safe Harbour"-Abkommen verlassen kann, das den USA ein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt.
Schrems verweist auf Snowden-Enthüllungen
Schrems hatte sich im Juni 2013 mit einer Beschwerde an den irischen Datenschutzbeauftragten gewandt. Die irische Tochterfirma des US-Internetkonzerns Facebook ist für Europa zuständig und speichert die persönlichen Nutzerdaten auf Servern in den USA. Schrems hatte geltend gemacht, dass persönliche Daten in den USA nicht vor staatlicher Überwachung geschützt seien. Als Beleg führte Max Schrems
die Enthüllungen des ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden über den US-Geheimdienst NSA an.
Oberstes Gericht am Zug
Der irische Datenschutzbeauftragte lehnte die Beschwerde des österreichischen Aktivisten in Hinblick auf das "Safe Harbour"-Abkommen ab. Die EU-Kommission hatte im Jahr 2000 festgestellt, dass die USA ein angemessenes Datenschutzniveau böten. Gegen die Ablehnung des Datenschutzbeauftragten erhob Schrems Klage beim irischen High Court. Das oberste Gericht in Irland möchte nun vom Europäischen Gerichtshof wissen, ob der Datenschutzbeauftragte in Hinblick auf die EU-Grundrechtecharta an die Feststellung der EU-Kommission zu "Safe Harbour" gebunden ist, oder ob er im Lichte der neuen Erkenntnisse eigene Ermittlungen anstellen kann oder muss.
Es ist noch unklar, wann der EU-Generalanwalt sein Gutachten in der Causa vorlegen wird. Die EU-Richter folgen der Meinung des Generalanwaltes üblicherweise in vier von fünf Fällen.