Millionenklage gegen iPhone-Konzern

Wirbel um Apples Hautfarben-Emojis

12.03.2021

Der iPhone-Konzern sieht sich mit einer Millionenklage konfrontiert. 

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© Getty Images / Apple (Montage)
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Mittlerweile ist es gang und gäbe, dass zahlreiche Emojis  auch in unterschiedlichen Hautfarben zur Verfügung stehen. Man muss das gewünschte Symbol nur etwas länger anklicken und schon bekommt man die Auswahl mit den verfügbaren Hautfarben. Doch das war nicht immer so.

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Hautfarbene Emojis

Als Erfinderin der hautfarbenen Emojis gilt Katrina Parrot. Die ehemalige NASA-Mitarbeiterin wurde im Jahr 2013 von ihrer Tochter darauf hingewiesen, dass es Emojis nur mit weißer Hautfarbe gibt. Das wollten Parrot und ihr Kind nicht weiter hinnehmen. Deshalb entwickelte die Mutter die iPhone-App „iDiversicons“. Das Projekt dauerte nicht nur ein halbes Jahr, sondern verschlang auch die gesamten Ersparnisse der Frau. Doch das Ergebnis konnte sich sehen lassen. Nutzer der App konnten Emojis mit unterschiedlichen Hautfarben in ihre Nachrichten kopieren. Parrot meldete auch Patente auf ihre Erfindung an.

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Katrina Parrot: Die Erfinderin der hautfarbenen Emojis.


Apple lehnte Zusammenarbeit ab

Wie die Washington Post berichtet, wurde auch Apple schnell auf die Frau bzw. ihre App aufmerksam. Im Jahr 2014 bekam sie vom iPhone-Konzern eine Einladung. Parrot erhoffte sich von dem Gespräch eine offizielle Zusammenarbeit inklusive Lizenzgebühren. Doch Apple lehnte einen Deal ab. Anfang 2015 stattete der iPhone-Konzern dann seine eigene Tastatur mit der Möglichkeit aus, Emojis mit verschiedenen Hautfarben zu verschicken. Damit wurde die iPhone-App „iDiversicons“ obsolet.


Millionenklage

Laut Katrina Parrot habe Apple ihre Idee geklaut. Das wolle sie nicht länger hinnehmen. Deshalb hat sie den iPhone-Konzern nun auf mehrere Millionen Dollar Schadensersatz verklagt. Bisher sieht Apple der Klage aber offenbar gelassen entgegen. Laut den Anwälten des Konzerns gebe es keine Patente auf Hautfarben.
 

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