EU-Vorstoß

WWW-Nutzer sollen Daten löschen können

04.11.2010

Kommissarin fordert besseren Schutz der Privatsphäre bei Social Networks.

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© Reuters
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Geht es nach der EU, sollen Internet-Nutzer mehr Kontrolle über ihre privaten Daten im Netz bekommen und diese einfach löschen können. Die EU-Kommission will die Anbieter sozialer Netzwerke wie Facebook oder MySpace dazu verpflichten, persönliche Informationen wie Freundeslisten oder Fotos auf Wunsch der Bürger schnell und unkompliziert von den Seiten zu entfernen. Dafür könnten den Anbietern Fristen vorgeschrieben werden. Entsprechende Pläne hat die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel vorgestellt.

Änlicher Ansatz
Wie berichtet, arbeiten Forscher derzeit an einer Art "Web-Radiergummi " für persönliche Daten, mit dem Postings, Fotos, Videos und Co. ebenfalls ein für allemal aus dem Inernet gelöscht werden können.

Auslöser für EU-Vorstoß
Hintergrund sind vielfache Beschwerden von Verbrauchern und Datenschutzbeauftragten aus mehreren europäischen Ländern, darunter Deutschland. Die zuständige EU-Justizkommissarin Viviane Reding (Bild oben) lässt die bestehende Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 überprüfen. Angesichts der Debatte um Googles Kartendienst Street View und das Online-Netzwerk Facebook hat die Kommissarin Zweifel, dass das Gesetzeswerk noch zeitgemäß ist. "Privatsphäre muss auch das Recht einschließen, wieder vergessen zu werden", sagte Reding in Brüssel. "Ich trete für das Recht jedes Einzelnen ein, jederzeit auf seine Daten zugzugreifen und sie auch löschen zu können."

Erste Gesetzesentwürfe
Konkrete Gesetzesvorschläge will die EU im nächsten Frühjahr vorlegen. Diese bedürften der Zustimmung der Mitgliedsstaaten und des Europaparlaments.

Zugleich will Reding sich dafür einsetzen, dass der Staat nur Daten abrufen darf, die unbedingt notwendig sind, etwa im Kampf gegen den Terrorismus oder die organisierte Kriminalität. Falls Unternehmen oder öffentliche Stellen gegen die Persönlichkeitsrechte von Bürgern verstoßen, sollen Strafverfahren leichter möglich sein. Verbraucherschutzorganisationen soll der Gang vor nationale Gerichte erleichtert werden. Das Recht auf Datenschutz ist seit fast einem Jahr auch in der Grundrechte-Charta des Vertrags von Lissabon verankert.

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