Ärztekammer/SVA - Schiedskommission eingeschaltet

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Nachdem die Österreichische Ärztekammer (ÖÄK) ihren Gesamtvertrag mit der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) per 31. Dezember 2009 gekündigt hat, ist nun die Bundesschiedskommission am Zug. Von der SVA eingeschaltet, muss diese über die Kündigung befinden. Der bestehende Vertrag läuft bis zur Entscheidung weiter und kann danach um weitere drei Monate verlängert werden.

Ein vertragsloser Zustand per 1. Jänner 2010 droht damit nicht mehr. "Für die Versicherten ändert sich in den kommenden Monaten gar nichts - sie können weiterhin die volle Leistung der SVA-Vertragsärzteschaft in Anspruch nehmen", betonte Generaldirektor Stefan Vlasich am Mittwoch in einer Aussendung. Aus Sicht der SVA-Führung ist die rechtzeitige Einschaltung der Kommission über den Hauptverband der Sozialversicherungsträger ein großer Erfolg. Die ärztliche Versorgung der Wirtschaftstreibenden und Gewerbepensionisten sei damit gesichert.

Unabhängig davon suche die SVA weiterhin den Dialog mit der Ärztekammer, um im Sinne der Versicherten zu einer gemeinsamen Lösung zu finden, wurde betont.

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