Zeitraum:
Die Zwangsgedanken/-handlungen treten über mindestens zwei Wochen an den meisten Tagen auf.
Einschätzung:
Sie werden als eigene Gedanken oder selbst gesteuerte Handlungen eingeschätzt (dadurch Unterscheidung von Psychosen).
Empfindungen:
Sie werden als unangenehm und unangemessen empfunden.
Vermeidung:
Dem Betroffenen gelingt eine Unterdrückung der Gedanken oder Handlungen nicht lange.
Auswirkung:
Das Alltagsleben wird dadurch beeinträchtigt.
Andere Erkrankung:
Die Zwangsgedanken/-handlungen treten nicht als Symptome einer anderen psychischen Erkrankung auf (beispielsweise Schizophrenie).