Richtig Handeln Skifahren ist das Leiwandste ... Bei allem Spaß ist dieser Sport jedoch nicht ungefährlich.
Rund 7.000 Pistenkilometer locken in Österreich jeden Winter zahlreiche Skifahrer und Snowboarder auf die verschneiten Hänge. Jährlich endet für etwa 60.000 Wintersportler das Vergnügen mit einer Verletzung, für manche von ihnen sogar tödlich.
Unfälle und Stürze auf der Piste sind kaum zu vermeiden. Die meisten von uns hatten bisher Glück und kennen schwere Skiunfälle nur von Sportübertragungen im Fernsehen. Doch anders als bei den Stürzen der Ski-Asse sind bei Unfällen von Hobby-Wintersportlern in den seltensten Fällen professionelle Hilfskräfte vor Ort. Die Verunglückten sind auf die Unterstützung anderer Pistenteilnehmer angewiesen. Umso wichtiger ist es daher, bei einem Skiunfall einen kühlen Kopf zu bewahren und sich richtig zu verhalten. Mit dem Ziel, die eigene Sicherheit, die des Verletzten sowie der anderen Wintersportler nicht zu gefährden und so schnell wie möglich Erste Hilfe zu leisten.
Pistenregeln:
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1. Rücksichtnahme:
Jeder Pistenteilnehmer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.
2. Fahrweise:
Geschwindigkeit und Fahrweise sind dem Können, den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen anzupassen.
3. Fahrspur:
Der von hinten kommende Pistenteilnehmer muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm Fahrende nicht gefährdet.
4. Überholen:
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber nur mit einem Abstand, der dem Überholten für alle seine Bewegungen Raum lässt.
5. Ein- oder Anfahren:
Vor dem Einfahren in eine Strecke, Anfahren nach einem Halt oder Queren einer Piste immer nach oben und unten vergewissern, dass dies ohne Gefahr für sich und andere möglich ist.
6. Verweilen:
Nicht ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen aufhalten! Bei Sturz die Stelle so schnell wie möglich wieder frei machen.
7. Aufstieg & Abstieg:
Der aufsteigende Pistenteilnehmer darf nur den Rand einer Abfahrtsstrecke benützen. Dasselbe gilt für den Pistenteilnehmer, der zu Fuß absteigt.
8. Zeichen beachten:
Markierungen und Hinweisschilder auf den Strecken beachten!
9. Bei Unfällen:
Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet.
10. Ausweispflicht:
Jeder Pistenteilnehmer (ob Zeuge oder Beteiligter) muss bei einem Unfall seine Personalien angeben.
Unfallstelle absichern
Wie bei einem Unfall im Straßenverkehr gilt auch bei einem Pistenunfall das Absichern der Unfallstelle als erste Regel. Liegt ein Fahrer auf der Piste, ist es wichtig, andere Wintersportler rechtzeitig auf die Gefahrensituation aufmerksam zu machen und zu warnen. Da man als Skifahrer ja kein Pannendreieck mit sich führt, werden die Skier oder Stöcke als Markierung eingesetzt und in ausreichendem Abstand zur Unfallstelle beziehungsweise vor einer Kuppe über Kreuz in den Schnee gesteckt. So können nachkommende Pistenteilnehmer rechtzeitig reagieren und die Unfallstelle weiträumig umfahren. Bei schlechten Sichtverhältnissen eventuell ein auffälliges Kleidungsstück – am besten in Rot oder Orange – über die Skier hängen.
Verhalten bei einem Skiunfall
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Absichern der Unfallstelle:
Stecken Sie Skier oder Stöcke oberhalb der Unfallstelle gekreuzt in den Schnee. Bei schlechten Sichtverhältnissen ein gut sichtbares Kleidungsstück darüberhängen.
Unfallopfer sichern:
In steilem, unübersichtlichem Gelände das Unfallopfer an einen geschützten Platz (Pistenrand) bringen. Achtung: bei Kopf-, Nacken- oder Rückenverletzungen nicht bewegen!
Hilfe holen:
Rufen Sie die Notrufnummer (140 für die Österreichische Bergrettung) oder bitten Sie andere Pistenbenutzer, Hilfe zu holen.
Erste Hilfe leisten:
Prüfen Sie, ob der Verunglückte ansprechbar ist, Atmung und Puls vorhanden sind. Um Erfrierungen zu vermeiden, mit wärmender Kleidung zudecken beziehungsweise Skijacke unterlegen.
Für Hilfe sorgen
In der heutigen Zeit ist kaum jemand ohne Mobiltelefon unterwegs, so kann bei einem Skiunfall sehr schnell Hilfe angefordert werden. In Österreich ist die Bergrettung unter der Nummer 140 zu erreichen. Angaben zur Unfallstelle, Unfallzeit, über den Verletzten beziehungsweise die Anzahl der betroffenen Personen und wenn möglich über die Art der Verletzung helfen der Notrufstelle, rasch die erforderlichen Rettungsmaßnahmen einzuleiten. Um sich ein erstes Bild von den Verletzungen zu machen, sollte der Verunglückte angesprochen beziehungsweise Atmung und Puls kontrolliert werden. Sind Kopf-, Nacken- und Rückenverletzungen zu befürchten, den Verletzten möglichst nicht bewegen!
Anna Maria Walli (Bergrettungsdienst) im Talk
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Wie verhalte ich mich bei einem Skiunfall?
Anna Maria Walli: Das Wichtigste ist, die Piste abzusichern, damit keiner von oben hineinfährt. Das heißt, die Skier kreuzweise in die Piste stecken, damit die von oben kommenden Skifahrer rechtzeitig sehen, da ist etwas passiert. Ist die Unfallstelle unter einer Kuppe, dann die Skier immer vor der Kuppe aufstellen, sonst fahren die nachfolgenden Skifahrer genau in die Absperrung hinein. Bei den heute präparierten Pisten ist es meist gar nicht so einfach, die Skier hineinzustecken. Dann muss man jemanden abstellen, der durch Winken die kommenden Skifahrer warnt. Danach Hilfe rufen und Erste-Hilfe-Maßnahmen bei dem Verunglückten durchführen, bis die Rettung eintrifft. Eventuell einen anderen Skifahrer aufhalten, der einem helfen kann.
An wen wende ich mich bei einem Unfall?
Walli: Die Österreichische Bergrettung hat die Nummer 140. In manchen Gebieten gibt es eine Pistenrettung. Da ist es gut, wenn man sich vorher beim Lift informiert. Meistens steht dort angeschrieben, wie man die Pistenrettung rufen kann.
Wer übernimmt die Kosten der Bergung?
Walli: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht. Normalerweise zahlt die Unfallversicherung des Patienten. Das kommt aber auf die Unfallversicherung an. Die Hubschraubereinsatzkräfte und die Bergrettung schicken die Rechnung für den Einsatz an den Patienten und er kann sie dann bei seiner Versicherung einreichen. Entweder bei einer privaten Unfallversicherung, bei der Bergrettungsversicherung oder der ÖAMTC-Versicherung – da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Hat der Patient keine zusätzliche Versicherung, dann muss er die Kosten für die Bergung selber zahlen. Ein Hubschraubereinsatz kostet etwa ab 5.000 Euro. Bei der Bergrettung kann man sich als Förderer für einen Jahresbetrag von 24 Euro versichern lassen. Es werden dann Bergekosten bis zu 15.000 Euro von der Versicherung übernommen. Da ist der Hubschraubereinsatz sicher inkludiert.
Wer übernimmt die Bergekosten?
Alle Skifahrer und Snowboarder sollten die FIS-Regeln über das Verhalten auf der Piste kennen und einhalten. Kommt es zu einer Kollision, wird der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung für die Deckung der Kosten herangezogen. Erfolgt der Unfall ohne Fremdverschulden, liegt die Bezahlung am Verunfallten selbst. Gesetzliche Sozial- beziehungsweise Krankenversicherungen übernehmen lediglich die Kosten für die medizinische Behandlung, nicht aber für die Bergung. Erfolgt die Bergung mittels Hubschrauber oder muss die Bergrettung einspringen, kann es teuer werden. Eine Zusatzversicherung ist für sportlich aktive Menschen daher empfehlenswert. Unterstützung bei einem Skiunfall bieten private Kranken- und Unfallversicherungen, Schutzbriefe der Automobilklubs, Mitgliedschaften in Sportvereinen, Zusatzleistungen von Kreditkarten oder private Haftpflichtversicherungen. Kommt es nach einem Pistenunfall zu Fahrerflucht, sollte das Opfer bei der Polizei Anzeige gegen unbekannt erstatten und wenn möglich, Kontaktdaten von Zeugen aufnehmen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Es gibt auch Fälle, in denen die private Unfallversicherung aussteigen kann. Beispielsweise wenn der Unfall aufgrund von fahrlässigem Verhalten oder nachweislich unter Alkoholeinfluss verursacht wurde.