Sturz auf der Piste

Skiunfall: Was tun bei einem Notfall?

16.12.2016

Richtig Handeln Skifahren ist das Leiwandste ... Bei allem Spaß ist dieser Sport jedoch nicht ungefährlich.

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Rund 7.000 Pistenkilometer locken in Österreich jeden Winter zahlreiche Skifahrer und Snowboarder auf die verschneiten Hänge. Jährlich endet für etwa 60.000 Wintersportler das Vergnügen mit einer Verletzung, für manche von ihnen sogar tödlich.
Unfälle und Stürze auf der Piste sind kaum zu vermeiden. Die meisten von uns hatten bisher Glück und kennen schwere Skiunfälle nur von Sportübertragungen im Fernsehen. Doch anders als bei den Stürzen der Ski-Asse sind bei Unfällen von Hobby-Wintersportlern in den seltensten Fällen professionelle Hilfskräfte vor Ort. Die Verunglückten sind auf die Unterstützung anderer Pistenteilnehmer angewiesen. Umso wichtiger ist es daher, bei einem Skiunfall einen kühlen Kopf zu bewahren und sich richtig zu verhalten. Mit dem Ziel, die eigene Sicherheit, die des Verletzten sowie der anderen Wintersportler nicht zu gefährden und so schnell wie möglich Erste Hilfe zu leisten.

Unfallstelle absichern

Wie bei einem Unfall im Straßenverkehr gilt auch bei einem Pistenunfall das Absichern der Unfallstelle als erste Regel. Liegt ein Fahrer auf der Piste, ist es wichtig, andere Wintersportler rechtzeitig auf die Gefahrensituation aufmerksam zu machen und zu warnen. Da man als Skifahrer ja kein Pannendreieck mit sich führt, werden die Skier oder Stöcke als Markierung eingesetzt und in ausreichendem Abstand zur Unfallstelle beziehungsweise vor einer Kuppe über Kreuz in den Schnee gesteckt. So können nachkommende Pistenteilnehmer rechtzeitig reagieren und die Unfallstelle weiträumig umfahren. Bei schlechten Sichtverhältnissen eventuell ein auffälliges Kleidungsstück – am besten in Rot oder Orange – über die Skier hängen.

Für Hilfe sorgen

In der heutigen Zeit ist kaum jemand ohne Mobiltelefon unterwegs, so kann bei einem Skiunfall sehr schnell Hilfe angefordert werden. In Österreich ist die Bergrettung unter der Nummer 140 zu erreichen. Angaben zur Unfallstelle, Unfallzeit, über den Verletzten beziehungsweise die Anzahl der betroffenen Personen und wenn möglich über die Art der Verletzung helfen der Notrufstelle, rasch die erforderlichen Rettungsmaßnahmen einzuleiten. Um sich ein erstes Bild von den Verletzungen zu machen, sollte der Verunglückte angesprochen beziehungsweise Atmung und Puls kontrolliert werden. Sind Kopf-, Nacken- und Rückenverletzungen zu befürchten, den Verletzten möglichst nicht bewegen!

Wer übernimmt die Bergekosten?

Alle Skifahrer und Snowboarder sollten die FIS-Regeln über das Verhalten auf der Piste kennen und einhalten. Kommt es zu einer Kollision, wird der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Versicherung für die Deckung der Kosten herangezogen. Erfolgt der Unfall ohne Fremdverschulden, liegt die Bezahlung am Verunfallten selbst. Gesetzliche Sozial- beziehungsweise Krankenversicherungen übernehmen lediglich die Kosten für die medizinische Behandlung, nicht aber für die Bergung. Erfolgt die Bergung mittels Hubschrauber oder muss die Bergrettung einspringen, kann es teuer werden. Eine Zusatzversicherung ist für sportlich aktive Menschen daher empfehlenswert. Unterstützung bei einem Skiunfall bieten private Kranken- und Unfallversicherungen, Schutzbriefe der Automobilklubs, Mitgliedschaften in Sportvereinen, Zusatzleistungen von Kreditkarten oder private Haftpflichtversicherungen. Kommt es nach einem Pistenunfall zu Fahrerflucht, sollte das Opfer bei der Polizei Anzeige gegen unbekannt erstatten und wenn möglich, Kontaktdaten von Zeugen aufnehmen, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Es gibt auch Fälle, in denen die private Unfallversicherung aussteigen kann. Beispielsweise wenn der Unfall aufgrund von fahrlässigem Verhalten oder nachweislich unter Alkoholeinfluss verursacht wurde.

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