Rausgehen verboten?

Das dürfen Sie im Krankenstand

17.07.2017

Kennen Sie die Krankenstand-Etiquette? Was erlaubt ist und was nicht haben wir für Sie recherchiert.

Zur Vollversion des Artikels
© Getty Images
Zur Vollversion des Artikels

Die erste (auch gesetzliche) Regel lautet: Wer krank zuhause bleibt, muss sich unverzüglich beim Dienstgeber krank melden. Es ist ratsam, sich gleich bei Jobantritt zu informieren, bei wem genau man sich krank zu melden hat. Auch wie Sie sich krank melden ist wichtig: Eine Message in die What’sApp-Gruppe mit Kollegen ist schlechte Form. Ein Anruf oder eine E-Mail sollte sein – aber fragen Sie sicherheitshalber nach. Manche Arbeitgeber wünschen sich eine schriftliche Meldung.

Etiquette im Krankenstand
Viele Arbeitnehmer meinen, dass ihnen im Krankenstand nicht viel "passieren kann". Jedoch gibt es auch für das krankheitsbedingte Fernbleiben "Benimmregeln". Ein Verfehlen dieser kann etwa Kürzung des Geldbezugs oder gar eine Kündigung mit sich bringen. So ist zum Beispiel grundsätzlich ein Arzt aufzusuchen und eine ordnungsgemäße Krankmeldung zu leisten. Worauf Sie sonst noch achten sollten, verraten wir Ihnen.

Zur Vollversion des Artikels