Gesundheitskontrolle

Eltern-Kind-Pass: Wie es jetzt weitergeht

15.03.2023

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Die Untersuchungen des Mutter-Kind-Passes (künftig: Eltern-Kind-Pass) bleiben zumindest vorerst weiter eine Kassenleistung. Die von der Ärztekammer angedrohten Kündigung des Kassenvertrages hat die Kurie der niedergelassenen Ärzte am Mittwoch vorerst noch nicht ausgesprochen, sie bleibt aber im Raum. Ein von der Politik bzw. der Sozialversicherung vorgelegtes Angebot reicht der Standesvertretung noch nicht, sie verlangt weitere Gespräche.

Noch keine Einigung

Ende des Vorjahres hatte der Bund ein Budget von 17 Millionen Euro zugesagt, um die seit Ende der 1990er Jahre nicht mehr valorisierten Tarife für die Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes anzuheben. Damit sollte die schon damals angedrohte Vertragskündigung verhindert werden. Nun wurde weiter aufgestockt, auf 19,75 Millionen Euro. Noch ist unklar, wie es weitergeht, das eine Einigung bislang ausblieb. Sollte der Vertrag mit Ende März gekündigt werden, könnte dies für Patienten bedeuten, dass sie die Untersuchungen ab Ende Juni als Privatleistung zu bezahlen hätten - mit der Möglichkeit einer nachträglichen Teil-Refundierung. Dazu müsste es aber auch im Falle einer Vertragskündigung nicht unbedingt kommen. Die Ärztekammer drängt jedenfalls auf weitere Verhandlungen. "Im Sinne der Versorgung von Müttern und Kindern, unseren Patientinnen und Patienten, deren Wohl wir uns als Ärztinnen und Ärzte verpflichtet fühlen, fordern wir jetzt endlich substanzielle Gespräche", sagte auch Dietmar Bayer, stellvertretender Bundeskurienobmann. Die Ärztekammer betont, dass es ihr dabei nicht nur ums Geld gehe, sondern viele Punkte offen seien. 

Neuerungen geplant

Die Regierung hat angekündigt, das 1974 eingeführte gelbe Büchlein in einen "Eltern-Kind-Pass" umzuwandeln und bis zu 2024 zu digitalisieren und seinen Leistungen zu erweitern. Die Leistungen sollen um eine psychosoziale Beratung, ein weiteres Hebammengespräch, eine zusätzliche Ultraschall-Untersuchung und ein zusätzliches Hörscreening für Neugeborene erweitert werden. Auch das Angebot einer Elternberatung sowie einer Ernährungs- und Gesundheitsberatung sollen aufgenommen werden. Mit der Digitalisierung soll die Dokumentation der Untersuchungsergebnisse deutlich verbessert werden. So sollen Befunde zwischen behandelnden Ärzten und Hebammen in elektronischer Form leichter weitergegeben werden können.

Vorsorgemaßname

Der Mutter-Kind-Pass ist fast 50 Jahre alt und hat erheblich zur Reduzierung der Säuglingssterblichkeit in Österreich beigetragen. In Österreich werden jährlich rund 80.000 Kinder geboren, 50.000 davon sind Erstgeburten. Die im Mutter-Kind-Pass vorgeschrieben Untersuchungen sind verpflichtend, um das Kinderbetreuungsgeld vollständig zu erhalten.

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