Längere Arbeitszeit

So schädlich sind 12-Stunden-Arbeitstage für die Gesundheit

20.12.2016

Fluktuation, Krankenstände und Frühpensionen werden zunehmen

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Die von der Wirtschaft geforderten flexibleren Arbeitszeiten - sprich die Erhöhung der erlaubten täglichen Arbeitszeit bei gleicher Wochenarbeitszeit - können massive Auswirkungen auf die Gesundheit der Arbeitnehmer haben, warnt der Psychologe Gerhard Klicka. Er ist Geschäftsführer der arbeitsmedizinischen Gesundheitszentrums IBG.

Stress steigt exponentiell

"Der Stress steigt exponentiell von Stunde zu Stunde und ist bei Normalarbeitszeit in der 7. und 8. Stunde am höchsten. Die Belastungszunahme steigt pro weitere Arbeitsstunde drastisch", so Klicka. Es sei arbeitsmedizinisch gesichert, dass chronischer Stress die Leistungsfähigkeit und Produktivität senke und krank mache.

Ohne ausreichende Regenerationsphasen kontraproduktiv

"Für die meisten Arbeitswelten sind daher 12-Stunden-Arbeitstage ohne ausreichende Regenerationsphasen zumindest mittelfristig kontraproduktiv, weil Fluktuation, Krankenstände und Frühpensionen zunehmen", gibt der Psychologe zu bedenken.

Besonders belastend sei die Nachtschicht

Klicka: "Für junge Arbeitnehmer beträgt die Verausgabung bei Nachtschichten 156 Prozent der Tagesschicht, das heißt eine Acht-Stunden-Nachtschicht ist so verausgabend wie 13 Stunden Tagarbeit. Eine 12-Stunden-Schicht wäre für Arbeitnehmer um die 30 so kräfteraubend wie 19 Stunden Tagarbeit." Eine aktuelle US-Studie habe eine gesteigerte Krebshäufigkeit bei nachtarbeitenden Krankenschwestern nachgewiesen.

Und Klicka macht im Gespräch mit der APA noch auf einen bisher wenig beachteten Aspekt aufmerksam: Es fehlten die MAK-Werte für solche langen Arbeitszeiten. Der MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) gibt die höchstzulässige Konzentration eines Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz an.

Auch Gleitzeit sowie Home Office haben ihre Tücken

Die Arbeitnehmer würden vermehrt zwar wie Unternehmer arbeiten, hätten aber nicht die Freiheiten und die Gestaltungsräume eines Selbstständigen. Hier sei der "Fürsorgepflicht" der Arbeitgeber gefragt.

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