H1N1: Ministerium ändert Behandlungsstrategie
10.11.2009Das Gesundheitsministerium ändert bedingt durch die rasche Zunahme an Erkrankungen die Behandlungsstrategie bezüglich der neuen A(H1N1)-Influenza: Mit dem Ausrufen der Grippewelle wurde im Rahmen der höchsten Pandemie-Alarmstufe 6 von Mitigation Stufe 1 auf Stufe 2 umgestellt. Im wesentlichen bringt dies kleine Änderungen bei Tests, Meldepflicht und Behandlung mit sich. "Wir haben uns auf diese prognostizierte Welle an Influenza-Erkrankungen bestmöglich vorbereitet", betonte Gesundheitsminister Alois Stöger (S) in einer Aussendung.
Die neuen Regelungen gelten ab morgen, Mittwoch. Wichtigste Änderung: Künftig werden nicht mehr alle Verdachtsfälle getestet. Um die Ausbreitung der Influenza weiter beobachten zu können, wird künftig das sogenannte "Sentinella-System" eingesetzt. Dieses wird auch bei der saisonalen Grippe angewandt.
Ausgewählte Arztpraxen melden dabei Grippeerkrankungen an die Referenzzentrale. Auf Basis dieser Daten und der Krankenstandstage der Sozialversicherungsträger wird eine Hochrechnung über die Zahl der Erkrankungsfälle erstellt. Langjährige Erfahrungen zeigten, dass sowohl das sporadische Auftreten von Influenzaviren als auch der Beginn und das Ende von Grippewellen mit dieser Methode sehr gut erfasst werden könne, so das Ministerium.
Landessanitätsdirektionen, Krankenanstalten, Sozialversicherungsträger und niedergelassenen Ärzte werden in einem Schreiben über die neuen Maßnahmen informiert. Darin in Detail vermerkt: Rachenabstriche (spezifische PCR-Diagnostik) werden nur mehr im Rahmen des Sentinella-Systems sowie bei bestimmten Ausnahmen erfolgen. Letzteres ist der Fall, wenn ein Patient im Krankenhaus behandelt wird oder die Situation an einer Schule, einem Kindergarten oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen abgeklärt werden muss. Dieses Vorgehen entspricht jenem bei der saisonalen Influenza.
Verdachtsfälle als Erkrankungsfälle gewertet
Verdachtsfälle werden künftig als Erkrankungsfälle gewertet. Weiters sind ab Mittwoch nur mehr laborbestätigte Erkrankungsfälle in Spitälern und Todesfälle meldepflichtig. Die Primärversorgung erfolgt nun im Regelfall durch niedergelassene Ärzte, wobei die Therapie mit Neuraminidasehemmern (Tamiflu Anm.) als Möglichkeit bleibt.
Leicht abgeändert wurde außerdem die Falldefinition "Schweinegrippe", bei der die Komponente Auslandsaufenthalt wegfällt. Wegen der weltweiten Ausbreitung von Influenza A(H1N1) sei es nicht mehr zielführend, den Aufenthalt in bestimmten Ländern als epidemiologisches Kriterium zu verwenden, hieß es in der Aussendung.