Kinderärzte fordern mehr Rechtssicherheit

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"Wir wollen mehr Rechtssicherheit für die behandelten Kinder und für uns als Mediziner in der Behandlung." So fasste Leonhard Thun-Hohenstein, Leiter der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Salzburg, die wichtigste Forderung von Kinder- und Jugendärzten zusammen, die bei der Tagung "Politische Kinder Medizin" am 16. Oktober in Salzburg erhoben wurde.

Kinderärzte müssten sehr rasch diagnostische und therapeutische Entscheidungen treffen. Dabei sei aber oft unklar, welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Ob eine Therapie erfolgreich war oder nicht, lasse sich erst oft nach Jahren beurteilen, schilderte der Kinder- und Jugendarzt Reinhold Kerbl die Problematik. Der Arzt stehe manchmal zwischen der Meinung der Eltern und den Interessen oder Wünschen des betroffenen Kindes oder Jugendlichen. Wer entscheide, ob eine Therapie angewandt oder abgebrochen werde, nannte Kerbl eine Frage, die sich immer wieder stelle.

Ein anderes Beispiel, das für Verunsicherung sorgt: Viele Medikamente sind für Kinder nicht zugelassen. Wer trägt das Risiko, wenn sie trotzdem eingesetzt werden? Die Nebenwirkungen und Gefahren könne man oft erst nach Jahren beurteilen. Als aktuelles Beispiel nannte Kerbl die Impfung gegen Schweinegrippe. "Wir wissen noch nicht, welche Nebenwirkung sie hat. Wir werden erst in Jahren wissen, ob die Impfung von Kindern richtig oder falsch war."

Restrisiko immer mit dabei

Medizinisches Handeln sei immer mit einem Restrisiko verbunden. Dieses Restrisiko werde aber immer stärker zu einem Rechtsproblem, was wiederum vielfältige Auswirkungen auf die ärztliche Praxis habe, erläuterte der pensionierte Kinderarzt Olaf-Arne Jürgenssen. Er nannte ein konkretes Beispiel: Früher habe man das Organscreening bei Schwangeren deshalb gemacht, um die weitere Schwangerschaft und die Geburt vorzubereiten. Heute sei dieses Screening vor allem die Entscheidungsgrundlage dafür, ob man das Kind abtreibe oder nicht. "Das ist etwas, wo wir Ärzte mit unserem Heilungsauftrag ins Schleudern kommen", sagte Jürgenssen. Problematisch sei, dass die Frage, ob ein Kind ein Schaden sein könne oder nicht, von den Senaten des Obersten Gerichtshofs sehr unterschiedlich beurteilt werde. "Es bräuchte einen Meta-Senat, der das verbindlich entscheidet", verlangte Jürgenssen.

Dass die Kinderrechte in Österreich in den Verfassungsrang gehoben werden sollen, ist für die Mediziner die Erfüllung einer lange erhobenen Forderung. Kritisiert wurde dabei, dass der in der UNO-Charta der Kinderrechte vorhandene Aspekt der Gesundheit und Gesundheitsversorgung dabei aber ausgeklammert sei. Dieser Bereich müsse ebenfalls in die Verfassung kommen, forderte Ernst Tatzer, Leiter des sonderpädagogischen Zentrums und Landesheimes Hinterbrühl. Die Tagung "Politische Kinder Medizin" wird von einem Freundeskreis von Kinder- und Jugendärzten veranstaltet, die sich zum Ziel gesetzt haben, die medizinische Versorgung der Kinder zu verbessern.

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