Österreichische Apothekerkammer: Kein Bedarf an einer neuen gesetzlichen Arzneimittel-Preisregelung.
Aus Sicht der Österreichischen Apothekerkammer gibt es derzeit keinen Bedarf an einer neuen gesetzlichen Arzneimittel-Preisregelung. 2016 stiegen die Arzneimittelausgaben der Krankenkassen nur um 2,6 Prozent, wurde am Dienstag bei der Vorlage des Wirtschaftsberichts der Standesvertretung mit den endgültigen Zahlen bei der Fortbildungstagung der Apothekerkammer in Schladming betont.
Ausgaben der Krankenkassen für Rezepte stiegen um 2,6 Prozent
"Es liegt gar nicht auf der Hand, dass man regulatorisch eingreifen müsste", sagte Kammervizepräsident Christian Müller-Uri, auch Präsident des Österreichischen Apothekerverbandes (selbstständige Apotheker). Insgesamt stellen die Arzneimitteln bei den Ausgaben der österreichischen Krankenkassen den drittgrößten Einzelposten dar. 2015 machten die Arzthonorare 5,05 Mrd. Euro oder 29,5 Prozent der Kassenausgaben aus. Dann folgten die Aufwendungen für die Spitäler ("Anstaltspflege") mit 4,88 Mrd. Euro (28,5 Prozent). Die Arzneimittel schlugen mit 3,35 Mrd. Euro (19,6 Prozent) zu Buche.
Mittlerweile liegt die Endabrechnung der Kassenumsätze der mit Jahreswechsel 1.352 öffentlichen Apotheken und 28 Filialapotheken für das Jahr 2016 vor. Demnach stiegen die Ausgaben der Krankenkassen für in den Apotheken eingelöste Rezepte (rund 85 Prozent des Kassenmarktes, der Rest: ärztliche Hausapotheken) im Österreichdurchschnitt nominell um 2,6 Prozent. Die Zahl der abgegebenen Arzneimittelpackungen reduzierte sich hingegen um 2,2 Prozent.
Die Steigerungsraten waren aber von Bundesland zu Bundesland stark unterschiedlich. Im Burgenland stiegen die Kassenumsätze der Apotheken um 3,1 Prozent, in Kärnten um 4,8 Prozent, in Niederösterreich um 2,1 Prozent und in Oberösterreich um 1,8 Prozent. In der Steiermark betrug das Plus 3,6 Prozent, in Salzburg 4,3 Prozent, in Tirol 2,6 Prozent, in Vorarlberg 3,8 Prozent und in Wien 1,6 Prozent.
Die wahrscheinlichste Erklärung für diese stark differierenden Trends, wie Müller-Uri meinte: "Dort, wo ehemals vor allem intramural (in den Spitälern; Anm.) verwendete Arzneimittel in den extramuralen Bereich ( niedergelassene Ärzte als Verschreiber; Anm.) kamen, haben sich damit auch die hochpreisigen Arzneimittel verlagert."
Je mehr also Bundesländer ihre Krankenhäuser im Rahmen der Gesundheitsreform dazu brachten, Leistungen in den niedergelassenen Bereich zu transferieren, desto deutlicher stiegen dort offenbar die Arzneimittelausgaben für die Krankenkassen. In den Spitälern kommt der Krankenhausträger für die Medikamente auf. Und weil in den Krankenhäusern eben die am schwersten kranken Patienten behandelt bzw. auf intensivere Therapien eingestellt werden, sorgt das dort für höhere Arzneimittelausgaben.