Österreichisches Gesundheitsministerium plant Gremium für das Frühjahr.
In Deutschland sollen in Zukunft bestimmte Produkte auf Cannabisbasis (Blüten und Extrakte) für Schwerkranke verschreibbar und von den Krankenkassen bezahlt werden. Wie die Ärztezeitschrift "Medical Tribune" in ihrer aktuellen Ausgabe berichtet plant das österreichische Gesundheitsministerium die Einrichtung eines Expertengremiums, um Situation und Entwicklung auf diesem Gebiet zu diskutieren.
Bisher nur Produkte aus pharmazeutischer Herstellung
"Das Gremium soll im Frühjahr eingerichtet werden", bestätigte ein Sprecher des Ressorts am Mittwoch der APA. Die Zusammensetzung sei aber noch nicht fix. Es gehe darum, die bestehende Situation in Österreich zu diskutieren. Bisher gibt ausschließlich Produkte aus pharmazeutischer Herstellung. Die allfällige Übernahme der Kosten dieser Arzneimittel erfolgt via chefärztliche Bewilligung. In dem Gremium erörtert werden sollen aber auch zukünftigen Erfahrungen in Deutschland. Dort wird es nach Inkrafttreten der neuen Regelungen eine wissenschaftliche Begleitstudie zur Cannabis-Verwendung geben.
Ob Cannabis oder Marihuana für medizinische Zwecke erhältlich sein sollen, ist international umstritten. "Cannabinoide haben einen in wissenschaftlichen Studien belegten schmerzlindernden Effekt bei Menschen, die an Krebserkrankungen leiden. Doch wissenschaftlich belegt ist das nur mit pharmazeutisch hergestellten Cannabinoid-Medikamenten", stellte dazu Hans-Georg Kress, Leiter der Abteilung für spezielle Anästhesie und Schmerztherapie (AKH/MedUni Wien), Vorstandsmitglied der Österreichischen Schmerzgesellschaft und Past President der Europäischen Schmerzförderation (EFIC), vor kurzem fest.
"Es macht deshalb keinen Sinn, Cannabis oder Marihuana für medizinische Zwecke einfach freizugeben. Hier fehlt der Nachweis der Überlegenheit gegenüber den in Studien getesteten Cannabinoiden. Und wir sollten in unserem Gesundheitswesen, das ja sonst auch auf die Kosten schaut, nur Medikamente verwenden und zahlen, für die eine Wirksamkeit gegeben ist", erklärte Kress. Ein hauptsächliches Anwendungsgebiet für Cannabinoide wie Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) ist die Behandlung von Krebspatienten, die trotz starker Opioide noch an Schmerzuständen leiden. Davon getrennt zu betrachten ist allerdings die Frage der Kostenübernahme für Präparate die THC und/oder den zweiten Hauptinhaltsstoff von Cannabis, Cannabidiol (CBD), enthalten durch die Krankenkassen.