Schweinegrippe - Impfung für Gesundheitsberufe

12.10.2009

Auch wenn die neue A(H1N1)-Influenza in Österreich bisher eigentlich zu keinen gröberen Problemen geführt hat, werden in absehbarer Zeit die Impfungen mit der bestellten "Celvapan"-Vakzine beginnen. "Stichtag ist der 20. Oktober. Da soll der Impfstoff eintreffen. Es werden am Beginn rund 500.000 Dosen sein", sagte Hubert Hrabcik, Generaldirektor für öffentliche Gesundheit, gegenüber der APA.

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"In den zwei Folgetagen wird die Vakzine dann auf Bundesländer - etwa adäquat zum Bevölkerungsanteil - verteilt. Die Angehörigen der Gesundheitsberufe könnten mit 27. Oktober geimpft werden. Um den 9. November könnte dann die Bevölkerung folgen", ergänzte der für die Planung zuständige Experte im Gesundheitsministerium, Jean-Paul Klein. Von der ersten Lieferung - sie würde bei zwei Teilimpfungen für 250.000 Personen ausreichen - wird allerdings ein Teil als strategische Reserve zunächst zurück behalten, um eventuell schnell auf akuten regional stärkeren Bedarf reagieren zu können.

Bis Jahresende könnten vom Produzenten Baxter rund zwei Millionen Dosen (für eine Million Personen und voller Durchimpfung) bereitgestellt werden. Lediglich rund eine Million Österreicher lässt sich üblicherweise gegen die normale saisonale Influenza immunisieren. Auf Expertenseite wird geschätzt, dass bis Ende der "normalen" Grippesaison theoretisch der zu erwartende Anteil der österreichischen Bevölkerung dann auch gegen die Pandemie-Viren geschützt sein könnte. Wichtig wäre aber weiterhin auch die Impfung gegen die normale "saisonale" Influenza dieser Saison. Sie könnte nämlich parallel zur "Schweinegrippe" grassieren.

Und so soll in Österreich geimpft werden:

- Medizinisches Personal in Institutionen: Breite Impfung von Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeheimen (nicht nur Ärzte und Pflegepersonal, auch sonst im Service Beschäftigte). Das wird in einzelnen Institutionen intern organisiert.

- Niedergelassene Ärzte, Ordinationshilfen, Apotheker, Apotheken-Hilfspersonal, Angehörige der Rettungsorganisationen. Die Abwicklung soll über die Landes-Gesundheitsbehörden organisiert werden.

- Beamte der Exekutive, Beschäftigte im Justizapparat, die mit vielen Personen zu tun haben etc.

- Risikopersonen, was Vorerkrankungen etc. betrifft:

- Menschen mit chronischer koronarer Herzkrankheit, chronischer Lungenkrankheit, chronischen Stoffwechselleiden (Diabetes), chronischen Leber- und Nierenerkrankungen bzw. Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche, Patienten mit chronischen neurologischen Erkrankungen.

- Schwangere

- Kinder mit sonstigen Grunderkrankungen. Der Pandemie-Impfstoff ist für das Alter ab sechs Monaten zugelassen.

Für die chronisch Kranken werden auf Ebene von Bezirksämtern und Außenstellen von Gebietskrankenkassen sogenannte Impfzentren installiert. Ein weiteres Prinzip: Besorgte Bürger, die nicht in die genannten Gruppen fallen, sollen nicht abgewiesen werden.

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