Rechnungshof-Kritik an teuren Militärspitälern

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Während das Bundesheer regelmäßig über Geldmangel klagt, scheinen beim Ärzte- und Sanitätswesen Mittel zu versickern. Ein Rechnungshofbericht bemängelt nun jedenfalls das Fehlen von Kosten- und Bedarfsplanungen bei der ärztlichen Versorgung und bei den drei Heeresspitälern. Deren Auslastung liegt demnach nur bei rund fünf Prozent.

Auf massive Kritik des Rechnungshofs stoßen auch die Nebenjobs der Ärzte am Wiener Heeresspital, die 1998 gegründete Gesundheits- und Krankenpflegeschule in Wien sollte nach Ansicht der Prüfer mangels Auslastung geschlossen werden.

Vom Rechnungshof geprüft wurde Aufstockung des Sanitätspersonals im Frühjahr 2009. Insgesamt sollten den Plänen zufolge 141 neue Militärärzte und 176 Sanitätsunteroffiziere eingestellt werden, um im Fall von Auslandseinsätzen über ausreichend Mitarbeiter zu verfügen. Hintergrund: Bis dato war der Sanitätsdienst des Heeres in erster Linie auf die Versorgung der Präsenzdiener ausgerichtet. Künftig soll das Heer jedoch in der Lage sein, die Führungsstruktur einer multinationalen Brigade im Auslandseinsatz zu stellen, und dazu gehört auch die medizinische Versorgung.

Eine Kostenschätzung für die Aufstockung wurde im Verteidigungsministerium allerdings nicht durchgeführt. Der Rechnungshof bezifferte den Mehraufwand mit 19 Mio. Euro pro Jahr. Außerdem kritisieren die Prüfer die fehlende Bedarfserhebung für die Heeresspitäler. Auffälligstes Problem ist die mangelnde Auslastung: Während 2003 in öffentlichen Krankenhäusern 70 bis 80 Prozent der Betten belegt waren, waren es in den Heeresspitälern nur 25,4 Prozent. Dabei wurde diese Zahl noch geschönt, weil auch Patienten stationär aufgenommen wurden, die eigentlich ambulant zu behandeln gewesen wären. Abzüglich dieser Fälle lag die Auslastung in den Heeresspitälern überhaupt nur bei fünf Prozent.

Überschneidende Öffnungszeiten

Trotz offizieller Wochendienstzeiten von bis zu 41 Stunden bleibt damit vielen Militärärzten genug Zeit für Nebenjobs: Von 43 im Wiener Heeresspital beschäftigten Ärzten haben demnach 21 eine Nebenbeschäftigung, 13 davon einen Kassenvertrag. Dabei erlaubt die Wiener Gebietskrankenkasse "ihren" Ärzten neben der Ordination offiziell nur eine Nebentätigkeit im Ausmaß von zehn Wochenstunden. Eine nähere Untersuchung ergab daher, dass sich die Öffnungszeiten der Privatordinationen mit den Kerndienstzeiten im Heeresspital teilweise überschnitten.

Trotz vergleichsweise hoher Kosten - ein "Belagstag" in Wiener Krankenhäusern kostete 2003 674 Euro, in Militärspitälern waren es 1.654 Euro - muss das Bundesheer viele Leistungen extern zukaufen. Eine im Bericht zitierte Studie geht davon aus, dass für die Hälfte der medizinischen Versorgungsleistungen im Heer extra bezahlt werden muss. Die Kosten beliefen sich 2008 auf 5,6 Mio. Euro. Der Rechnungshof kritisiert daher, dass die stationäre Versorgung nicht auf den Bedarf abgestimmt sei: "Jegliche Planungsgrundlagen für die militärischen Krankenanstalten fehlen."

Ebenfalls nicht zustande gekommen sind demnach Kooperationen mit zivilen Krankenhäusern. Nicht einmal interne Synergien werden genützt: In Graz und Innsbruck befindet sich die für Musterungen zuständige Stellungskommission zwar in derselben Kaserne wie das lokale Militärspital - beide unterhalten allerdings eigene Labors und Röntgengeräte. Grund: Das Spital untersteht dem Kommando "Einsatzunterstützung", die Stellungskommission dem lokalen Militärkommando.

Überhaupt geschlossen werden sollte nach Ansicht des Rechnungshofs die Gesundheits- und Krankenpflegeschule in der Wiener Van-Swieten-Kaserne mit zuletzt nur sieben bis 17 Teilnehmern pro Jahrgang - zumal die Ausbildung an zivilen Schulen zumeist auch gratis möglich wäre.

Ministerium: Gesamtprüfung des Sanitätswesen

Das Verteidigungsministerium sieht sich durch die Kritik des Rechnungshofes an den Heeresspitälern in der Notwendigkeit der geplanten Strukturveränderungen bestätigt. Das gesamte militärisch Sanitätswesen werde einer Gesamtprüfung unterzogen. Ziel bleibe, die Empfehlungen der Bundesheer-Reform zum Sanitätswesen im Bundesheer Schritt für Schritt umzusetzen, hieß es in einer Aussendung des Ministeriums.

Bereits nach Vorlage des Rohberichts durch den Rechnungshof habe der Generalstab eine Gesamtprüfung des Sanitätswesens im Bundesheer eingeleitet. Als erste Maßnahme sei auf die Empfehlungen des Rechnungshofes bereits die Verlegung des Militärspitals Innsbruck nach Schwaz gestoppt worden. Das Ministerium verweist darauf, dass aufgrund des großen gesamtheitlichen Veränderungsbedarfs durch die Bundesheerreform massive Umstrukturierungsprozesse im Gange seien. Die Prüfung des Rechnungshofes sei während der Planungs- aber auch zu Beginn der Umsetzungsphase für diesen Teilbereich erfolgt. Die Empfehlungen des RH betrachte das Bundesheer als wichtige Orientierungshilfe.

Das Verteidigungsministerium hält aber auch fest, dass Militärspitäler nicht 1:1 mit zivilen Krankenhäusern vergleichbar seien. Militärspitäler müssten für die Soldatinnen und Soldaten Kapazitäten für eine entsprechende medizinische Versorgung, auch Notfallversorgung im Katastrophenfall, bereithalten. Das gelte insbesondere für die Grundwehrdiener, für deren Gesundheitsversorgung das Bundesheer per Wehrgesetz verantwortlich sei. Im Katastrofenfall bei Versorgungsengpässen im zivilen Bereich stünden die Kapazitäten der Militärspitäler selbstverständlich auch der Zivilbevölkerung zur Verfügung.

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