Helmpflicht für Kinder vor Wintersaison in Kraft

01.09.2009

In Sachen Helmpflicht beim Wintersport gibt es nun eine Einigung: Vermutlich noch vor der Wintersaison wird eine Artikel 15a-Vereinbarung der Länder in Kraft treten, die eine Helmpflicht beim Wintersport für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr vorsieht. Entsprechende Landesgesetze müssen die Bundesländer selbst erlassen.

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Die Vereinbarung tritt einen Monat nachdem mindestens sechs Bundesländer ein Gesetz zur Helmpflicht beschlossen haben in Kraft, teilte Angelika Feigl, Sprecherin von Bundeskanzler Werner Faymann mit. Die Vereinbarung wurde von allen Bundesländern gemeinsam beschlossen, die Helmpflicht für Kinder sollte demnach in wenigen Monaten in ganz Österreich gelten. Sollte sich die Gesetzgebung in dem einen oder anderen Bundesland verzögern, gelte für dieses die Vereinbarung erst ab dem späteren Zeitpunkt.

Für die Einhaltung der Helmpflicht müssen die Erziehungsberechtigten und Aufsichtspersonen "im Rahmen ihrer Möglichkeiten und des ihnen Zumutbaren Sorge tragen", hieß es. Bisher gab es nur in Niederösterreich eine Skihelmpflicht für Kinder und Jugendliche, diese trat heuer im März in Kraft.

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