Popstar in der Krise
Alko-Fahrt kann Ambros 5.800 Euro kosten
06.04.2009
In der Nacht zum Sonntag wurde Wolfgang Ambros mit 1,72 Promille Alkohol am Steuer erwischt. In Tirol will er nun den Kopf frei bekommen.
Skifoan ist im Moment das Leiwandste, das sich Wolfgang Ambros vorstellen kann. Er hat – gemäß seinem Gassenhauer-Song – die Ski montiert und braust in Tirol die Hänge hinunter.
Allein: Auf den Straßen Österreichs kann Ambros trotz Nobelkarosse für rund 16 Wochen nicht mehr flitzen. Nachdem ihn am Samstagabend um 22.50 Uhr nach einem Konzert in Wr. Neustadt die Polizei mit 1,72 Promille im Blut erwischte, ist Ambros seinen Führerschein los, wie ÖSTERREICH am Montag berichtete.
Tour in Rum
Außer einer dürren Entschuldigung, die Ambros gestern
via Management verkündete, will sich der Austropop-Titan zu dem Vorfall
nicht mehr weiter äußern. Jetzt ist vielmehr Entspannung angesagt. Am Tag
nachdem die unangenehme Alk-Fahrt öffentlich wurde, trat Ambros seinen
Skiurlaub an. Bis nach Ostern will er sich in Tirol erholen, um dann ab 16.
April seine Tour „Ambros pur!“ nach einem Auftritt in Reutte im Tiroler Ort
Rum (!) fortzusetzen.
Bis zu 5.800 Euro Strafe
Ab 23. April spielt Ambros dann wieder
in Ostösterreich – drei Auftritte sind fixiert, bevor es dann Ende April für
ihn nach Deutschland geht.
Am Steuer seines silberfarbenen Flitzers wird er freilich auch dann noch nicht sitzen, denn die Promille-Fahrt bringt ihm in den kommenden Wochen einiges Ungemach:
-Er muss mit einer Geldstrafe zwischen 1.162 und 5.813 Euro rechnen, die Alksündern ab 1,6 Promille aufgebrummt wird.
-Der Führerschein bleibt jedenfalls für vier Monate in Obhut der Polizei – erst im Sommer kann Ambros dann wieder am Steuer sitzen.
Um überhaupt wieder in den Besitz des rosaroten Scheines zu kommen, muss Ambros drei Dinge absolvieren:
-Er muss sich einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen, bei der seine Leberwerte kontrolliert werden.
-Darauf folgt eine verkehrspsychologische Untersuchung.
-Und er muss eine Führerschein-Nachschulung in einem speziellen Institut für alkoholauffällige Pkw-Lenker absolvieren.