Bianca Jagger
Gerichtsstreit um Ring geht weiter
21.01.2010
Anwalt des Finders stellt Fortsetzungsantrag: Keine Einigung um Finderlohn.
Der zivilgerichtliche Streit um Bianca Jaggers im Sommer 2008 in Salzburg verlorenen und wiedergefundenen Platinring geht in die nächste Runde. Drei Monate lang war die Rufschädigungsklage des Finders gegen die Menschenrechtsaktivistin ruhend gestellt. Da eine außergerichtliche Einigung aber nicht erzielt wurde, stellt der Anwalt des Salzburger Unternehmers einen Fortsetzungsantrag beim Salzburger Landesgericht. Ein Finderlohn für das offenbar 200.000 Euro teure Schmuckstück wurde bisher nicht bezahlt.
"Verspätet ausgefolgt"
Der Salzburger Reinhard
Ringler hatte Bianca Jagger und deren Anwalt Gabriel Lansky wegen
Rufschädigung geklagt, nachdem er den Finderlohn ergebnislos eingefordert
hatte. Der Unternehmer fühlte sich in seiner Ehre gekränkt: Lansky hatte
damals argumentiert, seine Mandantin zahle deshalb keinen Finderlohn, weil
der Salzburger den Ring "massiv verspätet" ausgefolgt habe. Er bezeichnete
es laut Medienberichten als "lächerlich" und "Unfug", dass Ringler den
Schmuck anfangs für wertlos gehalten habe.
Keine Einigung
Am 4. Mai 2009 saßen sich die Streitparteien -
Jagger war nicht gekommen - vor einem Salzburger Zivilrichter gegenüber. Die
Verhandlung verlief ohne Ergebnis, der Vorschlag auf außergerichtliche
Einigung wurde vorerst abgelehnt. Danach schlug der ehemalige Anwalt des
Salzburgers, Paul Kreuzberger, eine "globale Lösung" vor. Er wollte die
Frage um den geforderten Finderlohn in der Höhe von rund 10.000 Euro in die
Thematik einbinden. Da es zu keiner Einigung gekommen ist, beantragte nun
der jetzige Anwalt des Finders, Alexander Schuberth, einen Fortsetzung des
Verfahrens.
Zur Vorgeschichte: Die Ex-Frau von Rolling Stone Mick Jagger verlor während ihres Aufenthalts anlässlich der Salzburger Festspiele ihren Ring. Der Salzburger fand ihn am 22. August am Ginzkey-Platz. In der Meinung, es handle sich um einen wertlosen Schlüsselanhänger, schenkte er ihn seiner 13-jährigen Tochter und fuhr dann auf Urlaub. Als er aus der Zeitung von dem hochkarätigen Verlust erfuhr, ließ er ihn zur Polizei tragen. Den Vorschlag der Beklagten, 1.000 Euro dem Mädchen zu schenken und 9.000 Euro an Amnesty International zu spenden, lehnt der Kläger ab.