Das Gericht sieht die Rechte des Komikers nicht verletzt: Es bestehe keine Verwechslungsgefahr mit "Bully - die Ehrenrunde".
Michael "Bully" Herbig ist mit einer Klage gegen ein Computerspiel mit dem Namen "Bully - die Ehrenrunde" gescheitert. Das Landgericht München I entschied am Dienstag (noch nicht rechtskräftig), dass der Name des Computerspiels die Rechte des Komikers und Regisseurs nicht verletze. Herbig hatte gegen den Namen geklagt, da er mit dem "Schlägerspiel" nicht in Verbindung gebracht werden wollte, wie seine Anwältin Stephanie Dörrenberg-Berger in der mündlichen Verhandlung im August erklärt hatte.
Das Spiel dreht sich um den teilweise gewalttätigen Alltag eines Schülers. Das englische Wort "Bully" bezeichnet einen Schüler oder Jugendlichen, der Schwächere gewalttätig drangsaliert.
Keine Verwechslungsgefahr
Das Gericht erklärte, die Verwendung
dieses Wortes im Namen des Spiels sei insofern eine Beschreibung, die
zulässig sein müsse. "Bully" sei nur ein Teil des Titels und dessen Rest
lasse unschwer erkennen, dass das Spiel mit dem Komiker nichts zu tun habe.
Es gebe keine Verwechslungsgefahr. Außerdem existiere das Wort "Bully" in
Deutschland bereits in verschiedenen anderen Bedeutungen. So bezeichne es
den Anstoß beim Eishockey oder ein Auto.
Einer der Richter hatte das Spiel getestet und war zu dem Schluss gelangt, dass es nicht übermäßig gewalttätig sei. Zwar komme es zu Auseinandersetzungen, die auch mit den Fäusten geregelt würden, dabei fließe aber kein Blut, und auch Waffen kämen nicht vor, hatte er in der mündlichen Verhandlung erklärt. Das gewalttätigste sei das Untertauchen des Kopfes in der Toilette.