Rechtsstreit

"Bully" Herbig klagt gegen Spiel mit seinem Namen

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Anregung auf gütliche Einigung stieß auf taube Ohren. Die Zivilkammer sieht "Probleme mit der Anspruchsgrundlage".

Der Schauspieler und Regisseur Michael "Bully" Herbig ("Traumschiff Surprise") will das Computerspiel "Bully - Die Ehrenrunde" verbieten lassen. Mit einem "Gewaltspiel" wolle der 40-Jährige nicht in Verbindung gebracht werden, sagte seine Anwältin Stephanie Dörrenberg-Berger am Dienstag vor dem Landgericht München I. Es bestehe eine Verwechslungsgefahr, insbesondere weil die beklagte Herstellerfirma - mit Lizenz - auch das Spiel "Traumschiff Surprise" nach dem Film von Herbig vertreibe.

Weltweiter Vertrieb
Die Vertreter des Unternehmens machen geltend, das Spiel werde weltweit unter dem Namen vertrieben, der im Amerikanischen für "Rabauke" stehe. In Deutschland "kann Bully vieles bedeuten", zum Beispiel eine Hunderasse. Die Anwälte der Firma, Konstantin Krienke und Caroline von Nussbaum, bestritten außerdem "die allgemeine Bekanntheit" des Spitznamens von Michael Herbig. Der Titel des Spiels erkläre sich aus dessen Inhalt, von dem einer der Richter berichtete, die schlimmste Brutalität sei ein Kopf in der Kloschüssel. Das Spiel sei "vielleicht nicht so schlimm wie andere", räumte Dörrenberg-Berger ein, "aber dem Mandanten reicht's". Bevor man überhaupt Zugang finde, müsse man "erst mal einen zusammenschlagen". Dass ihr Mandant "mit dieser Art Spiel nicht in Verbindung gebracht werden will, finde ich sehr nachvollziehbar".

Entscheidung im September
Die Anregung des Gerichts auf gütliche Einigung stieß bei beiden Parteien auf taube Ohren. Die Zivilkammer will am 16. September entscheiden. Sie hat "Probleme mit der Anspruchsgrundlage", wie die Vorsitzende Brigitte Pecher bereits warnte. Herbig sei nicht als Herausgeber von Spielen bekannt. Auch lasse sich die Auffassung vertreten, dass man sich gegen einen Titel nur bei Verwechslungsgefahr mit einem anderen Titel wehren könne.

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