Gerichtsfall: Die Schumachers sind heute, Donnerstag, bei der Einvernahme am Welser Landesgericht.
Seit Kurzem hat Cora Schumacher (31) wieder eine Haushälterin, wie sie bei ihrem Besuch Dienstagabend in Wien stolz verriet. Die Dame stand schon einmal in Diensten der Rennfahrer-Gattin, nahm sich eine Auszeit und ist nun wieder an Bord. „Sie hat einen Fortbildungskurs gemacht!“, scherzte Schumacher.
Zum Lachen ist Cora aber derzeit sonst nicht zumute. Gegen ihre letzte Haushälterin, Ulrike G. (51) zieht sie nämlich heute, Donnerstag, um 9.35 Uhr vor Gericht zu Felde. Anfragen dazu kommentierte sie nüchtern: „Wichtig ist mir nur, dass es meiner Familie gut geht!“
Wohl gefährdet
Das Wohl ihres Gatten Ralf (32) und ihres
Sohnes David (5) sah sie wohl von der Ex-Haushälterin gefährdet. Deswegen
werden sich die streitenden Parteien heute am Welser Landesgericht, Saal 33,
zur Einvernahme in einer öffentlichen Sitzung treffen.
130.000 Euro Streitfall
Die Klageschrift der Schumachers gliedert
sich wie folgt: Weil Ulrike G. dreimal die Verschwiegenheitspflicht
gegenüber Medien gebrochen haben soll, werden jeweils 20.000 Euro pro
Vergehen von Ralf und Cora begehrt. Darüber hinaus fordert das Paar 20.000
Euro für eine vermeintliche Gage, die Ulrike G. für Interviews bekommen
haben soll. Weitere 50.000 Euro sollten es dann noch für die Bewertung des
Unterlassungsbegehren werden.
Bereits im Oktober 2007 standen die Parteien vor dem Richter. Damals war es Ulrike G., (die laut ihrem Anwalt noch nie in ihrem Leben mehr als 1.500 Euro pro Monat verdiente) die 14.000 Euro wegen fehlender Lohnansprüche einforderte. Man einigte sich über eine nicht genannte Summe aus der Haushaltsversicherung des Anwalts.
Als nun aber im März die Klageschrift bei Ulrike G. ins Haus hineinflatterte, war die Frau mit hervorragenden Referenzen mit den Nerven am Ende – sie musste sogar psychologisch betreut werden, wie ihr Anwalt, Dr. Roland Gabel ÖSTERREICH verriet. Der Advokat sieht dem Prozess mit Gelassenheit entgegen. Fakt ist: Cora und Ralf werden heute vor Gericht erscheinen (sofern nichts dazwischenkommt).