Das Verfahren gegen den jüdischen Musiker Gil Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung ist nach dessen überraschendem Geständnis eingestellt worden.
Der 41-Jährige muss einen Geldbetrag in Höhe von 10.000 Euro zahlen, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Leipzig am Dienstag. Zuvor hatte der Musiker am 6. Verhandlungstag eingeräumt, nicht die Wahrheit gesagt zu haben.
"Die Vorwürfe treffen zu", sagte er sichtlich bewegt im Gerichtssaal. Zu dem Hotelmanager, der als Nebenkläger auftritt, sagte er: "Ich möchte mich bei Ihnen entschuldigen. Es tut mir leid." Ofarim hatte im Oktober 2021 in einem Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben. Das Video verbreitete sich stark in den sozialen Netzwerken. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Leipzig hatte sich der Vorfall aber nicht so zugetragen. Nach umfangreichen Ermittlungen folgte eine Anklage gegen Ofarim. Das Verfahren gegen den Hotel-Mitarbeiter wurde eingestellt. Das Video habe er nun gelöscht, sagte Ofarim am Dienstag vor Gericht. Der Hotelmanager nahm die Entschuldigung an.
Schwere Vorwürfe in Video
"Die Kammer ist davon überzeugt, dass das heutige Geständnis des Angeklagten der Wahrheit entspricht", sagte der Vorsitzende Richter, Andreas Stadler. Der Angeklagte und der Nebenkläger hätten sich geeinigt, der Weg der Schadenswiedergutmachung wurde eingeschlagen und die Verbindlichkeit des Rechts gewährleistet. Der gute Ruf des Hotelmanagers sei wieder hergestellt.
Ofarim hatte in dem Video geschildert, dass der Hotel-Mitarbeiter ihn aufgefordert habe, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Der Musiker erstattete später Anzeige, aber auch der Mitarbeiter wehrte sich und zeigte seinerseits den Musiker wegen Verleumdung an.
Die Staatsanwaltschaft hatte umfangreich ermittelt. Es sei herausgekommen, dass sich der angebliche Antisemitismus-Vorfall in dem Hotel nicht so zugetragen habe, wie der Musiker es in dem Video geschildert hatte, hieß es. Das Gericht hatte bis zum 7. Dezember zehn Verhandlungstage angesetzt.