Behördlich verboten!

Fischer sagt Comeback ab

13.03.2020

Konzert-Verbot wegen Corona trifft jetzt auch Helene. Sie darf nicht nach Gastein.

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Konzert-Stopp. Gestern um 10.30 Uhr war es bittere Gewissheit: Wegen behördlicher Verfügung muss Schlager-Queen Helene Fischer (35) ihr für 4. April geplantes Comeback-Konzert in Bad Hofgastein absagen. 20.000 Fans waren zur Schlager-Party des Jahres erwartet. Doch das Coronavirus stoppt den ersten Österreich-Auftritt nach 17 Monaten Pause. „Helene Fischer und wir bedauern die Absage zutiefst“, erklärt Veranstalter Klaus Leutgeb das Konzert-Storno. Und weiter: „Jedoch steht hier die Gesundheit aller Beteiligten an erster Stelle.“ Die Tickets werden erstattet. An einem Nachhol-Termin wird gearbeitet.

Pause bis Juni. Helene selbst hat bis Nachmittag die Absage noch nicht kommentiert. Wohl auch, weil nach Bad Hofgastein auch ihr Auftritt in Scheidegg

Schweiz wackelt. In der Schweiz sind vorerst bis 15. März alle Großveranstaltungen verboten.
Dass diese Vorsichtsmaßnahmen bald vom Bundesrat verlängert werden, gilt als gesetzt. Helene ist für 5. April gebucht. Jetzt steigt das Comeback erst am 27. Juni: bei einem Privat-Konzert in Deutschland.

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