Berliner Amtsgericht sah keine Anhaltspunkte für Vergewaltigungsvorwürfe.
Ein Gericht hat das deutsche Model Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Vergewaltigungs-Beschuldigungen zu 20.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sah am Montag keine Anhaltspunkte dafür, dass Lohfink tatsächlich im Juni 2012 von zwei Männer vergewaltigt worden war, wie sie behauptete.
Sie habe bewusst gelogen, sagte Richterin Antje Ebner. Der Sex sei einvernehmlich gewesen. Lohfink habe allerdings den Männern signalisiert und gesagt, dass sie beim Sex nicht gefilmt werden wollte.
"Das muss ich mir nicht antun"
Die 29-jährige Lohfink rief nach der Urteilsverkündung: "Das muss ich mir nicht antun." Sie stürmte aus dem Saal und verließ das Gerichtsgebäude. Ihr Verteidiger Burkhard Benecken hatte gefordert, das Model vom Vorwurf der falschen Verdächtigung freizusprechen. Er kündigte an, voraussichtlich in Berufung zu gehen. "Das Urteil ist ein Skandal", sagte Benecken. Er werde mit Lohfink besprechen, ob sie die Kraft für die Berufung habe. Er mache sich jetzt Sorgen um alle Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigen wollten.
Der Fall spielte eine Rolle in der "Nein heißt Nein"-Debatte über ein strengeres Sexualstrafrecht, das der deutsche Bundestag im Juli beschloss. Frauenministerin Manuela Schwesig hatte mit indirektem Bezug gesagt: "'Nein heißt Nein' muss gelten. Ein 'Hör auf' ist deutlich." Berlins Justizsenator Thomas Heilmann verteidigte die Anklagebehörde gegen Vorwürfe der Frauenfeindlichkeit: "Die Staatsanwaltschaft hat nicht tendenziös, sondern im Gegenteil extrem gründlich den Fall recherchiert." Er selbst habe die Akten studiert.
Lohfink sagte in ihrer letzten Stellungnahme vor dem Urteil unter Tränen, was die beiden Männer ihr angetan hätten, sei pervers und gemein gewesen. Sie habe den Sex nicht gewollt und auch nicht gefilmt werden wollen.
Falsche Verdächtigung
Das Gericht entschied wegen falscher Verdächtigung auf 80 Tagessätze je 250 Euro als Strafe für Lohfink. Die Anklage hatte eine Geldstrafe in Höhe von 24.000 Euro beantragt. Staatsanwältin Corinna Gögge sagte: "Frau Lohfink ist nicht Opfer einer Sexualstraftat geworden. Sie hat gelogen und Ermittler bewusst in die Irre geführt."
Richterin Ebner sagte am Montag, für die Motive von Lohfink gebe es viele Möglichkeiten. Sich einzugestehen, dass die Behauptungen über eine Vergewaltigung und die Vorwürfe gegen die Männer nicht stimmen, sei schwierig, und diesen Weg sei Lohfink nicht gegangen.
Im Prozess am Montag schloss ein Gutachter den Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen in der umstrittenen Nacht, wie Lohfink vermutete, mit hoher Wahrscheinlichkeit aus. Das ergebe sich aus den Videofilmen, die in der Sexnacht gemacht wurden, sagte der Medikamenten- und Drogenexperte Torsten Binschek-Domaß. Lohfink sei damals wach, ansprechbar und orientiert gewesen. Es gebe keine Anhaltspunkte für K.-o.-Tropfen. Unter deren Wirkung könne man keine Pizza bestellen und mit der Managerin telefonieren, betonte er.
Keine Wunden festgestellt
Nach dem Gedächtnisprotokoll einer Frauenärztin, bei der Lohfink Wochen nach der umstrittenen Sexnacht war, wurden weder die von Lohfink behaupteten Wunden noch andere Auffälligkeiten festgestellt.
Die damaligen Ermittlungen gegen die beiden Männer wegen der Vergewaltigungs-Anzeige waren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden. Lohfink, die früher Kandidatin bei der Sendung "Germany's next Topmodel" war, erhielt daraufhin einen Strafbefehl wegen Falschaussage. Dagegen legte sie Widerspruch ein.
Als Zeugen hatten die Männer im Alter von 28 und 33 Jahren in dem aktuellen Prozess von einvernehmlichem Sex mit Lohfink gesprochen. Der 28-Jährige hatte einen Strafbefehl wegen Verbreitung der Sex-Videos akzeptiert, der andere will noch dagegen vorgehen.