Deutsch-Rapperin Schwesta Ewa wurde rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die deutsche Rapperin Schwesta Ewa (34) ist rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt und muss möglicherweise noch einmal ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Donnerstag alle dagegen eingelegten Revisionen. Damit hat ein Urteil des Frankfurter Landgerichts von 2017 Bestand.
Sängerin schlug junge Frauen
Die Sängerin hatte zugegeben, mehrere junge Frauen, die für sie als Prostituierte arbeiteten, bei etlichen "Ausrastern" geschlagen und getreten zu haben. Die Einkünfte gab sie nicht beim Finanzamt an. Verurteilt wurde sie unter anderem wegen 35-facher Körperverletzung und Steuerhinterziehung. Vom Vorwurf der Zuhälterei und des Menschenhandels hatte das Landgericht sie aber freigesprochen. Das ist laut BGH nicht zu beanstanden.
Über die Vollstreckung der Haftstrafe muss jetzt die Staatsanwaltschaft Frankfurt entscheiden. Die 34-Jährige saß bereits knapp acht Monate in Untersuchungshaft. Inzwischen hat sie ein Baby.