Der Staatsanwalt ist mit der Entscheidung nicht zufrieden: "Er fühlt sich in seinem Haus nicht mehr wohl"
Knapp elf Monate nach dem Raubüberfall auf den Pop-Produzenten Dieter Bohlen sind die beiden geständigen Täter vom Landgericht Bochum zu Jugendstrafen von jeweils drei Jahren verurteilt worden. Das Gericht sprach den 18-jährigen Tom F. und den 19-jährigen Osman Z. der schweren räuberischen Erpressung schuldig.
Staatsanwalt nicht zufrieden
Die auswärtigen Jugendkammer des
Landgerichts Bochum in Recklinghausen blieb damit unter den Forderungen der
Staatsanwaltschaft, die Jugendstrafen von vier Jahren verlangt hatte.
Oberstaatsanwalt Christian Kuhnert hatte in seinem Plädoyer betont, Bohlen
leide noch heute unter der Tat. "Er fühlt sich in seinem Haus einfach nicht
mehr wohl", sagte Oberstaatsanwalt. "Es geht hier nicht um 'Deutschland
sucht den Superstar'. Es geht um eine üble Straftat", fügte er hinzu.
Lange geplant
Die Angeklagten hätten den Überfall lange geplant.
Dabei sei es ihnen egal gewesen, ob die beim Überfall anwesenden Personen
Schaden nähmen, rügte der Oberstaatsanwalt. Zugunsten der Angeklagten
wertete Kuhnert ihre Geständnisse sowie die Tatsache, dass die bei der Tat
verwendeten Schreckschusspistolen nicht geladen waren. Die Verteidiger
setzten sich für eine mildere Jugendstrafe ein.
Geständnis
Die 18 und 19 Jahre alten Angeklagten hatten zum
Auftakt des Prozesses gestanden, Bohlen am 11. Dezember 2006 in dessen Villa
in Tötensen bei Hamburg mit einem Messer und einer Schreckschusspistole
bedroht und Geld erpresst zu haben. Auch Bohlens Gärtner, seine Haushälterin
und seine Freundin Carina brachten sie in ihre Gewalt. Bohlen sagte im
Zeugenstand, er lebe seit dem Überfall in permanenter Angst. Eine
Entschuldigung der Angeklagten lehnte er ab.