Der Austro-Popper akzeptiert die Summe, weil er seiner Familie Gerichtsauftritte ersparen möchte.
Rainhard Fendrich ist in seinem Prozess wegen falscher Zeugenaussage einer weiteren Verurteilung entgangen. Das Strafverfahren gegen den 54-jährigen Künstler, über den im Anschluss an seine "Kokain-Beichte" im Dezember 2006 nach dem Suchtmittelgesetz eine unbedingte Geldstrafe von 37.500 Euro verhängt wurde, ist im Wiener Straflandesgericht diversionell und damit ohne Schuldspruch erledigt worden.
BILDER: Rainhard Fendrich vor Gericht!
Richterin Patrizia Kobinger-Böhm erlegte Fendrich eine Geldbuße von 15.000 Euro auf. Im Gegenzug wurde von einer weiteren Strafverfolgung abgesehen. Falls der 54-Jährige die Summe binnen 14 Tagen bezahlt, wird die Strafsache zurückgelegt und als endgültig erledigt betrachtet. "Ich bin damit einverstanden", signalisierte Fendrich umgehend seine Zahlungsbereitschaft. Auch die Staatsanwältin hatte keine Einwände.
"Nachwehen der Drogengeschichte"
Die
Richterin hatte zuvor das gegenständliche Verfahren als "Nachwehen
dieser Drogengeschichte" bezeichnet: Nach seiner Verurteilung hatte
Fendrich im Juni 2007 vor dem Bezirksgericht Wien-Josefstadt als Zeuge gegen
einen Wiener Lokal-Betreiber ausgesagt. Während er im Vorfeld zugegeben
hatte, von dem Gastronomen insgesamt 20 Gramm Kokain unentgeltlich
übernommen zu haben, erklärte er vor dem Kadi, er könne sich daran nicht
erinnern, weil er Künstler sei und andere Sachen im Kopf habe.
Zerknirschter Austropopper
Daraufhin leitete die
Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen Falschaussage ein. Im Saal 203 -
aufgrund des enormen Medieninteresses wurde die Verhandlung kurzfristig in
einen Schwurgerichtssaal verlegt - gab sich Fendrich nun im Grauen Haus
zerknirscht: "Es tut mir sehr leid. Ich habe nach besten Wissen und
Gewissen versucht, die Wahrheit zu sagen."
Verrückte Wahrnehmung
Er habe damals "einen ziemlich
schwierigen Kokain-Entzug" hinter sich gehabt. Gegen die
Entzugserscheinungen - Depressionen, Schweißausbrüche, Panikattacken - habe
er Antidepressiva genommen. "Ich habe unter diesen Medikamenten eine
sehr verrückte Wahrnehmung gehabt. Ich hätte ganz einfach unter diesen
Pharmazeutika nicht aussagen sollen", gab Fendrich zu Protokoll.
Der Sänger und Schauspieler bezeichnete es als "meinen größten Fehler, dass ich bei Gericht nicht gesagt habe, dass ich Medikamente nehme, die das Bewusstsein und die Erinnerung schwächen". Er habe sich infolge dessen "sicherlich missverständlich ausgedrückt".
Unwahrheit
In einem zweiten Anklagepunkt wurde Fendrich
angelastet, im April 2008 vor der Kriminalpolizei die Unwahrheit gesagt zu
haben, indem er behauptete, er habe nicht gewusst, dass ein Suchtgiftfahnder
bei einem Konzert in der Wiener Stadthalle im Backstage-Bereich eine
Observation durchführte, die sich gegen den Lieferanten richtete, der
Fendrich damals mit "Koks" versorgte. Damit konfrontiert, stellte
der Künstler fest: "Ich wusste definitiv nichts von dieser
Observation. Ich habe das nicht mitbekommen."
"Will Angehörigen Gerichtsauftritte ersparen"
Auch
dieses Faktum bezog die Richterin in die diversionelle Erledigung ein.
Fendrich zeigte sich nach der Verhandlung erfreut, "dass ich nun in
Frieden mit den Behörden leben kann". Er habe die Diversion "auf
Anraten meiner Anwälte angenommen, weil ich meinen Angehörigen zukünftige
Auftritte bei Gericht ersparen will", ließ er die zahlreich
erschienenen Medienvertreter wissen.