Seit drei Jahren kämpft Rainhard Fendrich nach Koks-Affäre um neues Image.
Das Verhandlungsverzeichnis des Wiener Landesgerichts für Strafsachen weist für kommenden Donnerstag emsigen Betrieb der Justiz aus: Um 9.00 Uhr beginnen gleich acht Prozesse, um 9.10 Uhr ein weiterer wegen eines Drogendelikts, um 9.30 Uhr wird ein schwerer Betrug verhandelt – insgesamt werden am 4. Februar laut offiziellem Programm 32 Verfahren aufgerufen.
Insider wissen: Es sind sogar 33. Denn ein Prozess fehlt im präsidialen Papier – und durch wundersame Fügung ist es just der spektakulärste: Um 9.15 Uhr wird in Saal 204 gegen Rainhard Fendrich wegen mutmaßlicher falscher Zeugenaussage verhandelt.
Von den Schatten der Vergangenheit eingeholt
Dass der Termin
nicht aufscheint, ist wohl kaum ein Flüchtigkeitsfehler der sonst so
sorgsamen Justiz. Wahrscheinlicher schon, dass dem Sänger, Musiker und
Entertainer 20 Tage vor seinem 55. Geburtstag diskret die Peinlichkeit
erspart werden sollte, nicht auf einer Bühne im Blitzlichtgewitter zu
stehen, sondern vor Richterin Patrizia Kobinger-Böhm.
Doch vor dem Gesetz gilt der Gleichheitsgrundsatz. Und so kommt auch Fendrich nicht herum, sich öffentlich einer Vergangenheit zu stellen, die ihn drei Jahre nach seinem Koks-Skandal einholt. Im Dezember 2006 wurde der Künstler zu einer Geldstrafe von 37.500 Euro verurteilt, weil er die Nase über viele Jahre hinweg in Kokain gesteckt („Ich habe einen Ferrari versnifft“) und die weiße Unterhaltungsdroge auch an Freunde weitergegeben hat.
Strafdrohung: Bis zu
drei Jahre Haft
Während der
Ermittlungen stand Fendrich unter Druck. Und laut Staatsanwaltschaft könnte
er da Probleme mit dem Rückgrat bekommen haben (es gilt die
Unschuldsvermutung). Denn bei Einvernahmen soll er einen Szene-Gastronomen
als Dealer belastet haben. Als der prompt ein Verfahren bekam, entlastete
ihn Fendrich überraschend im Zeugenstand.
Überdies soll der Entertainer damals als Polizeispitzel Punkte gesammelt haben. Als die Ermittler das durchdringen ließen, revanchierte sich Fendrich mit einem Korruptionsvorwurf, der allerdings nicht hielt. Resultat: Verdacht der falschen Zeugenaussage in zwei Fällen. Theoretische Strafdrohung: bis zu drei Jahre Haft. Fendrich-Anwalt Harald Karl sagt: „Natürlich wird sich mein Mandant nicht schuldig bekennen.“ Falls er erscheint. Am 10. Dezember musste der Prozess verschoben werden – wegen plötzlicher Erkrankung des Angeklagten.