Rainhard Fendrich ist einer neuen Vorstrafe entgangen. Er muss nach seinem neuen Prozess nur ein Bußgeld von 15.000 Euro zahlen.
Wien. Ein solches Blitzlicht-Gewitter erlebt Rainhard Fendrich derzeit nur bei seinen Auftritten vor Gericht. Gestern war es wieder soweit: Unter riesigem Medienrummel musste sich der Austropopper am Straflandesgericht in Wien wegen falscher Zeugenaussage verantworten. Der Plan, den Prozesstermin, geheim zu halten, war schief gegangen. Die Verhandlung musste wegen der vielen Journalisten aus dem In- und Ausland sogar kurzfristig in einen größeren Saal verlegt werden.
BILDER: Rainhard Fendrich vor Gericht!
Antidepressiva bei Aussage vor Gericht
Die Staatsanwaltschaft warf Fendrich vor, bei seinem ersten Kokain-Prozess im Jahr 2007, als Zeuge falsch ausgesagt zu haben. Er hätte bei den polizeilichen Ermittlungen, den Szenewirten Carlo B. als Dealer auffliegen lassen. Vor Gericht habe er davon nicht mehr gewusst und sei als „Entlastungszeuge“ für B. aufgetreten. Der Widerspruch wurde gestern nicht aufgeklärt, denn Fendrich plagten arge Erinnerungslücken, die er mit der Einnahme von Psychopharmaka erklärte.
„Ich hatte damals einen ziemlich schwierigen Kokainentzug hinter mir“, gab er zu Protokoll. Gegen die Entzugserscheinungen, Angstattacken und Depressionen habe er starke Medikamente genommen. Zerknirscht bezeichnete er es als seinen größten Fehler, dem Gericht damals nicht mitgeteilt zu haben, welche Substanzen er zu sich nimmt.
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15.000 Euro, aber keine neue Vorstrafe
Sicher war sich Fendrich allerdings, dass er in seinen Ausführungen niemals „Carlo persönlich, sondern immer dessen Lokal gemeint“ habe. Die Richterin hielt ihm daraufhin seine damaligen Aussagen vor: „Carlo hat mir das Kokain immer in Briefform gegeben.“ Oder: „Carlo ging in die Küche und holte das Kokain.“
In ähnlicher Tonart ging es weiter, als der zweite Anklagepunkt angesprochen wurde. Vorwurf: Fendrich habe behauptet, nicht gewusst zu haben, dass ein Polizist vor einem seiner Konzerte eine Observation durchführte, die einen weiteren Kokaindealer auffliegen lassen sollte. Gestern meinte Fendrich dazu: „Ich habe das nicht mitbekommen.“
Nach den Aussagen machte Richterin Patrizia Kobinger-Böhm ein Diversionsangebot: 15.000 Euro Bußgeld, wenn sich Fendrich „unrechtseinsichtig“ zeigt. Die Staatsanwaltschaft könne gegen diese Art des Vergleichs noch Berufung einlegen, „wir sind ja hier nicht am Bazar“. Fendrich ließ sich auch auf keine weiteren Verhandlungen mehr ein. Nach kurzer Beratung mit seinen Anwälten nahm er sichtlich erleichtert an.
Einer weiteren Vorstrafe nach dem Kokain-Prozess 2007 und einer möglichen Haftstrafe ist er entgangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.