Ex-Eigentümer vs. Ex-Manager

Hypo-Zivilprozess: Keine Einigung in Sicht

17.03.2014

Es geht um eine Sonderdividende in der Höhe von 50 Mio. Euro.

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Im Klagenfurter Zivilprozess der Hypo Alpe-Adria-Bank gegen Ex-Eigentümer und Ex-Manager ist weiterhin kein Vergleich in Sicht. Die Parteien haben am Montag aber erklärt, weiterverhandeln zu wollen. Hypo-Anwalt Alexander Klauser bekräftigte, er wolle über die Rückzahlung der Sonderdividende in der Höhe von 50 Mio. Euro aus dem Jahr 2008 in erster Linie eine Einigung mit den Altaktionären erzielen.

Anwalt Andreas Oman erklärte für die beklagte Kärntner Landesholding, dass in der nächsten Woche eine Aufsichtsratssitzung stattfinde und das Thema Vergleichsverhandlung dort behandelt werde. Dann sollte er das Pouvoir erhalten, diesbezügliche Gespräche aufzunehmen.

Zu dem von der Republik Österreich als Eigentümer der Hypo erfolgten Widerruf der Entlastung der Vorstände und Aufsichtsräte für die Bilanzen 2005 bis 2007 erklärte Richter Thomas Liensberger, das Gericht vertrete die Rechtsansicht, dass ein solcher Widerruf durch die Hauptversammlung zu erfolgen habe. Das sei bisher nicht geschehen. Hypo-Anwalt Klauser hat vergangene Woche bekanntgegeben, dass der Finanzminister höchstpersönlich diesen Widerruf getätigt habe.

Dem fügte Stephan Lenzhofer als Anwalt der Bank Burgenland hinzu, dass die Entlastung der von der BayernLB entsandten Aufsichtsratsmitglieder nicht widerrufen worden sei. Auch deshalb sei der erfolgte Schritt "sittenwidrig und unwirksam", so Lenzhofer.

Die vorbereitende Tagsatzung wurde am Nachmittag fortgesetzt.
 

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