Schlager- Zoff

Annemarie Eilfeld klagt an

10.06.2012

Die ehemalige DSDS-Kandidatin Annemarie Eilfeld, will Schlagersängerin Kristina Bach verklagen.

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Es hatte so schön angefangen zwischen den beiden. Und nun das: Die ehemalige „DSDS“-Kandidatin Annemarie Eilfeld, 22, will die Schlagersängerin und Produzentin Kristina Bach, 50, wegen „Sittenwidrigkeit und Vertragsbruch“ verklagen. Der Grund: Bach komme den Vereinbarungen des gemeinsamen „Künstlerexklusivvertrags“ nicht nach.

Persönliche Assistentin

Angefangen hatte alles ganz harmonisch: Als sich Eilfeld und Bach im Juni 2010 beim "Perfekten Promi-Dinner" kennenlernten, entstand daraus schnell eine berufliche Zusammenarbeit. Annemarie Eilfeld bekam laut "BamS" einen Managementkontrakt und Künstlerexklusivvertrag über eine Laufzeit von drei Jahren beziehungsweise die Produktion von drei Alben. Doch daraus wurde nach Angaben der 22-Jährigen nichts: "Sechs Monate später hatte ich noch keinen Auftritt", klagt Eilfeld in der "BamS". "Stattdessen war ich Kristinas Fahrerin und persönliche Assistentin. Ich habe sie geschminkt und frisiert und ihre Taschen getragen."

Ärger um Schlager-Vertrag
Im Juni 2011 kündigte Kristina Bach dann den Managementvertrag fristlos, weil „Differenzen“ nicht zu überbrücken gewesen seien. Im März 2012 wiederum habe Eilfelds Anwältin gefordert, Annemarie aus dem Künstlerexklusivvertrag zu entlassen oder die zwei noch ausstehenden Alben zu produzieren. Daraufhin hätten Bachs Anwälte einer Auflösung zwar zugestimmt, aber nur bei Zahlung eines Schadensersatzes, angeblich in fünfstelliger Höhe..

Sittenwidrigkeit und Vertragsbruch
Von "Bild am Sonntag" nach dem Streit gefragt, hört sich die Geschichte bei Kristina Bach aber schon wieder ganz anders an: "Annemarie scheint nicht mitbekommen zu haben, dass sie von mir und der Plattenfirma schon längst aus dem Vertrag entlassen wurde", sagt die 50-Jährige. Davon wisse sie tatsächlich nichts, gibt Annemarie Eilfeld an. Sie wolle Bach laut "BamS" stattdessen wegen "Sittenwidrigkeit und Vertragsbruch" verklagen, weil sie den Vertragsvereinbarungen nicht nachkomme.

Wer noch wem was schuldet, wissen wohl nur die beiden Frauen, eins haben sie allerdings schon jetzt verloren: Ihre Freundschaft.

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