Hochzeitshonorar

Becker streitet mit Pfarrer ums Geld

04.11.2010

Geistlicher fordert fast 7.000 Euro für Trauung: Boris will nicht zahlen.

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Boris Becker hat nach seiner Traumhochzeit im Juni letzten Jahres im Nobelferienort St. Moritz noch eine Rechnung offen: Die deutsche Tennislegende streitet mit dem Pfarrer um das Honorar für die Trauung. Becker will die geforderten 9.600 Franken (6.976 Euro) nicht zahlen.

TV-Rechte verkauft
Der frühere deutsche Tennisstar führte seine Braut, Lilly Kerssenberg, am 12. Juni 2009 in der malerischen Kapelle "Regina Pacis" am St. Moritzer Suvretta-Hang unter riesigem Medieninteresse zum Traualtar. 200 Gäste, darunter viele Prominente, nahmen an der Hochzeit teil, deren TV-Rechte Becker dem deutschen Privatsender RTL verkauft hatte.

Streit um Höhe
Boris Becker, der in seiner Aktivzeit Millionen verdiente, hat über ein Jahr nach der Vermählung aber noch ein Honorarproblem. Er weigert sich, die Rechnung des früheren St. Moritzer Pfarrers Brent Fisher für die Trauung zu begleichen. Der dreifache Wimbledonsieger beruft sich auf ein sogenanntes Honorarium Overview for your Wedding 2009, in dem der Pfarrer angegeben haben soll, seine Entschädigung betrage normalerweise zwischen 1.750 und 2.100 Franken. Danach stellte der Geistliche, ein gebürtiger Amerikaner, aber 9.600 Franken in Rechnung, die Becker nicht zahlte.

Auf eine einvernehmliche Regelung konnten sich Becker und der Pfarrer nicht verständigen. Um seine Honoraransprüche gerichtlich durchzusetzen, ließ sich der Pfarrer von der Evangelischen Landeskirche von der Geheimhaltungspflicht entbinden. Gegen die Aufhebung des Berufsgeheimnisses erhob Becker Beschwerde beim Bündner Verwaltungsgericht.

Der 42-jährige Ex-Tennisspieler argumentierte, die Geheimhaltung höchst privater Details seiner kirchlichen Trauung sei besonders schutzwürdig. Das Gericht sah es allerdings anders und wies die Beschwerde ab. Becker muss nun nicht nur die Gerichtskosten von 2.257 Franken (1.640 Euro) zahlen, sondern den Pfarrer außergerichtlich noch mit 1.988 Franken (1.445 Euro) entschädigen.

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