ProSieben-Moderator
Aminati nach Faustschlag verurteilt
28.04.2013
Der Entertainer muss 29.000 Euro und Anwaltskosten zahlen.
Nach einem Faustschlag ins Gesicht eines Tiroler Taxifahrers ist der deutsche TV-Moderator Daniel Aminati zu einer Geldstrafe in Höhe von über 29.000 Euro rechtskräftig vom Oberlandesgericht verurteilt worden. Außerdem muss er die Anwaltskosten seines Opfers übernehmen und haftet für alle künftigen Folgen der aus dem Schlag entstandenen Augenverletzung des Berufsfahrers, meldete die Tiroler Tageszeitung ("TT") in ihrer Sonntagsausgabe.
Keine Notwehr
Richter Wolfgang Salzmann entschied, dass Aminati für seinen "wuchtigen Schlag" voll einzustehen habe und die behauptete Notwehrsituation nicht zutreffend sei. Der Anwalt des Taxilenkers, Albert Heiss, sagte nach der Urteilsverkündung: "Mein Mandant wurde hier ohne jeden plausiblen Grund angegriffen. Er ist mehrfacher Familienvater und auf seinen Beruf als Taxifahrer angewiesen. Er ernährt damit alleine seine ganze Familie. Sollte sich sein Augenleiden verschlechtern und sind deshalb Nachtfahrten für ihn nicht mehr möglich, werden wir selbstverständlich weiter an Herrn Aminati herantreten."
Fall liegt fünf Jahre zurück
Im April 2008 hatte der Kölner nach einem Bandauftritt in einer Ischgler Diskothek ein eigentlich schon reserviertes Taxi genommen und geriet wegen eines ausgedehnten Halts beim Würstelstand mit dem Taxler in Streit. Nach dem Faustschlag des Hobbyboxers erlitt der Taxler eine blutende Wunde sowie eine Einblutung der Augenbindehaut und will durch die psychischen Auswirkungen 13 Monate von Nachtfahrten abgehalten worden sein. Noch 2010 erging eine Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Wegen schwerer Körperverletzung verurteilt
Der Moderator wurde wegen schwerer Körperverletzung angezeigt, ein Prozess blieb ihm allerdings erspart. Der zuständige Richter bot dem Deutschen an, den Schaden außergerichtlich wieder gut zu machen. Aminati zahlte daraufhin eine Summe in Höhe von 2.000 Euro an den Geschädigten und das Verfahren wegen schwerer Körperverletzung, gefährlicher Drohung und Sachbeschädigung wurde daraufhin eingestellt. Dem Taxilenker war der Betrag allerdings zu wenig, er strebte den Zivilprozess an.