Tod mit über 4 Promille

Ist Winehouse- Autopsie ungültig?

01.02.2012

Gerichtsmedizinisches Gutachten könnte im Nachhinein für ungültig erklärt werden.

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Gut ein halbes Jahr nach dem Tod der britischen Soulsängerin Amy Winehouse sind Zweifel an der Gültigkeit der amtlichen Feststellung der Todesursache aufgekommen. Wie die Familie von Winehouse am Mittwoch bekanntgab, will sie rechtlichen "Beistand" suchen.

Die mit der Autopsie beauftragte Juristin Suzanne Greenaway legte ihr Amt im November nieder. Wie sich inzwischen herausstellte, war sie von ihrem Mann Andrew Reid beauftragt worden, der ebenfalls Gerichtsmediziner ist. Allerdings wurde wenige Wochen später festgestellt, dass Greenaways juristische Qualifikation aus Australien für den Job in Großbritannien nicht ausreichte. Bei einer Beschwerdestelle der Justiz wurde inzwischen eine Untersuchung gegen Reid eingeleitet.

Die gerichtsmedizinische Untersuchung Greenaways ergab, dass Winehouse, als sie am 23. Juli im Alter von 27 Jahren tot in ihrer Wohnung in London gefunden wurde, einen Alkoholpegel von über vier Promille aufwies. Die Angehörigen von Winehouse legten sich am Mittwoch zunächst nicht fest, ob sie das Ergebnis der Untersuchung anzweifeln lassen wollen.

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