Autopsiebericht
Jackson untergewichtig und voller Narben
10.02.2010
King of Pop war litt an der Pigmentstörung Vitiligo, die Haut ausbleichte.
Popstar Michael Jackson war bei seinem Tod völlig untergewichtig und voller Narben. Das geht aus dem Autopsiebericht hervor, der im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen Jacksons Arzt Conrad Murray veröffentlicht wurde. Amerikanische Medien berichteten am Mittwoch, Jackson sei "extrem untergewichtig" gewesen. Zudem bestätigt der Bericht, dass der 50-Jährige tatsächlich an der Pigmentstörung Vitiligo litt, die seine Haut stellenweise ausbleichte. Jahrelang war vermutet worden, der Sänger nutze eine angebliche Weißfleckenkrankheit als Vorwand für Schönheitsoperationen.
Nur 62 Kilo
Wie der Totenschein gibt auch der Obduktionsbericht
eine Überdosis Propofol als Todesursache an. Angeblich nahm Jackson das
Narkosemittel wegen Schlafstörungen, obwohl es eigentlich nur in
Krankenhäusern vor Operationen genutzt werden darf. Jackson wog bei seinem
Tod nicht einmal 62 Kilogramm bei einer Körpergröße von etwas mehr als 1,75
Meter. Die Ärzte stellten zahlreiche Leiden fest. Im Blut und den Organen
fanden sie zudem ein halbes Dutzend Beruhigungs-und Schmerzmittel.
Mehr als ein Dutzend Narben
Die weißen Hautflecken aufgrund der
Vitiligo fanden die Gutachter am ganzen Körper, insbesondere auf der Brust,
auf dem Bauch, an den Armen und auch im Gesicht. Er hatte dunkle
Tätowierungen an jeder Augenbraue und eine rosafarbene am Mund. Zudem
registrierten die Ärzte mehr als ein Dutzend Narben an beiden Nasenflügeln,
Hals, Knien und anderen Körperteilen. Die meisten waren nur wenige
Zentimeter kurz, die am Hals aber fast zehn Zentimeter lang.
Arzt angeklagt
Knapp acht Monate nach dem überraschenden Tod
Jacksons war am Montag der Leibarzt des Popstars
wegen fahrlässiger Tötung angeklagt worden. Vor Gericht in Los Angeles hatte
sich Murray "nicht schuldig" bekannt. Bei dem Termin waren auch Jacksons
Eltern Joe und Katherine sowie mehrere Geschwister des Sängers anwesend.
Laut Anklage hat Murray seine Sorgfaltspflicht verletzt und fahrlässig den
Tod des Sängers herbeigeführt. Er habe aber nicht vorsätzlich gehandelt.