Endlich
Bieber zahlte Buße für Affen
15.08.2014
Verbotene Einfuhr seines Affen Mally - jetzt zahlte Justin Bieber 8.000 Euro.
Popstar Justin Bieber (20) hat seine Schulden für die verbotene Einfuhr seines Äffchens "Mally" nach Deutschland bezahlt. Damit kann der Kanadier wieder ohne Furcht vor Komplikationen in die Bundesrepublik einreisen. Bieber habe seine Schulden gegenüber den deutschen Behörden in Höhe von 8.000 Euro beglichen, teilte das Bundesamt für Naturschutz (BfN) am Freitag in Bonn mit.
Schulden beglichen
Diese waren nach der gesetzwidrigen Einfuhr des Affen im März 2013 entstanden. Vor einem Monat war der Sänger laut Bundesamt noch einmal zur Zahlung aufgefordert worden. Nach der Einreise mit dem Affen am Flughafen München waren der öffentlichen Hand für die Unterbringung und Pflege des Tieres Kosten von mehreren tausend Euro entstanden. Zudem war ein Bußgeld von 2.100 Euro verhängt worden.
Bieber kam im März 2013 zu einer Konzerttournee nach Deutschland und reiste im Privatjet über den Flughafen München ein. Dort beschlagnahmte der Zoll den damals 14 Wochen alten Kapuzineraffen, da tierseuchen- und artenschutzrechtliche Dokument fehlten.
"Mally" kam in ein Münchner Tierheim - Mädchenschwarm Bieber bekam vier Wochen Zeit, die Papiere nachzureichen. Es folgte ein Aufschrei von Tierschützern: Ein Affe sei kein Promi-Accessoire, kein lebendiges Kuscheltier. Auch das Tierheim drängte darauf, "Mally" in der Gesellschaft von anderen Affen unterzubringen.
Das Jetset-Leben mit Bieber war für das Äffchen um, aber längst war es selbst ein Promi-Sternchen geworden. Sogar der damalige deutscher Umweltminister Peter Altmaier schaute vorbei, um zu sehen, wie es ihm geht. Das Management signalisierte schließlich, dass Bieber "Mally" nicht abholen wird. Das Äffchen zog vom Tierheim in den Serengeti-Park in Hodenhagen in Niedersachsen.
Um die Geld-Forderungen durchsetzen zu können, stellte das BfN ein Rechtshilfeersuchen in den USA. Mithilfe des US-Pendants zum Bundesamt für Naturschutz wurden die Bescheide schließlich zugestellt. Mit der Zahlung kann das BfN den Fall nun abschließen.